Politik/Inland

Anzeige gegen Leonore Gewessler ist eingebracht

Nun ist es also tatsächlich passiert: Mit 19. Juni hat die Volkspartei - oder genauer: die für sie tätige Kanzlei Suppan/Spiegl/Zeller bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen die Umweltministerin des Koalitionspartners - Leonore Gewessler -  eingebracht.

Das acht Seite starke Dokument bringt strukturiert und juristisch aufgearbeitet noch einmal all die Vorwürfe, die Regierungs- und ÖVP-Chef Karl Nehammer und die ÖVP Gewessler seit Tagen machen.  

"Die Angezeigte hat sich durch ihre Zustimmung im Umweltrat am 17.6.2024 über die einheitlichen Stellungnahmen der Bundesländer entgegen ihrer verfassungsgesetzlichen Bindung gemäß Art. 23d Abs2 B-VG hinweggesetzt, obwohl sie insbesondere durch den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz noch im April 2024 auf diese rechtliche Verpflichtung hingewiesen wurde und ihr diese bekannt war."

Die für die Volkspartei tätige Kanzlei geht auch auf den Vorwurf ein, dass Gewessler nicht nur die bindende Vorgabe der Länder bzw. Landeshauptleute ignoriert, sondern auch den Umstand links liegen gelassen hat, dass sie sich innerhalb der Bundesregierung mit dem Landwirtschaftsminister - er ist beispielsweise für das Forstrecht, Wildbach- und Lawinenverbauungen und Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft zuständig - ein "Einvernehmen" hätte herstellen müssen. 

Auch das habe Gewessler verabsäumt, "obwohl ihr die ablehnende Haltung" des Landwirtschaftsministeriums bzw. des Ressortchefs bekannt war.

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Aus all diesen Gründen habe Leonore Gewessler die Verfassung und "innerstaatliches Recht" gebrochen. "Aufgrund des Sachverhaltes liegt der Verdacht nahe, dass der Straftatbestand "Missbrauch der Amtsgewalt" erfüllt ist, da die Angezeigte als Bundesministerin und sohin funktionell als "Beamtin" wissentlich ihre Befugnis (...) missbräuchlich ausgeübt hat."

Die von der Ministerin eingeholten Rechtsgutachten können Gewessler laut ÖVP insofern nicht "exkulpieren" als sie vorab sowohl um die Stellungnahme der Bundesländer als auch vom fehlenden Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium wusste - die "Wissentlichkeit" sei unumstritten.

Was geschieht nun weiter?

Die Staatsanwaltschaft Wien muss nun prüfen, ob es einen Anfangsverdacht gibt. 

Die prinzipielle Herausforderung, die beim Delikt des Amtsmissbrauchs und so auch im Falle von Leonore Gewessler schlagend wird, besteht darin, dass die Justiz eine Schädigungsabsicht nachweisen muss. Das bedeutet: Gewessler muss nachgewiesen werden, dass sie jemand anderem Schaden zufügen wollte. Doch genau das ist in ihrem Fall exakt nicht der Fall, zumindest nicht politisch. Denn die grüne Ministerin behauptet ja, durch ihr Handeln Schaden vom Land und von der Umwelt abwenden zu wollen.