3-G-Pflicht am Arbeitsplatz auf den letzten Metern
Von Michael Hammerl
Seit 15. Oktober gilt in Italien eine 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz. Wer fünf Tage lang ohne negativen Corona-Test, Impf- oder Genesenen-Nachweis in die Arbeit kommt, wird ohne Entgeltfortzahlung suspendiert. Teile der Bevölkerung reagierten mit heftigen Demonstrationen, gleichzeitig stieg die Impfbereitschaft.
Dass in Österreich eine ähnliche Regelung kommt, steht seit September fest. Grund: Auch hierzulande stagniert die Impfbereitschaft. Derzeit sind knapp über 60 Prozent der Gesamtbevölkerung geimpft. Um eine Herdenimmunität zu erreichen wären laut die Wissenschaft jedenfalls über 80 Prozent notwendig.
SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner befürwortet die Pläne der Regierung: „Was am Wirtshaustisch gilt, sollte auch am Arbeitsplatz gelten.“ Die FPÖ verlangt indes, alle Corona-Maßnahmen am Nationalfeiertag aufzuheben. Das ist blaues Wunschdenken: Wie der KURIER erfahren hat, dürfte die 3-G-Regel am Arbeitsplatz in den nächsten Tagen kommen. Gesundheits- und Arbeitsministerium bestätigten auf Anfrage, dass die finale Verordnung diese Woche fertig werden soll.
Wie Betretungsverbot
Rechtlich könnte die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz ähnlich geregelt sein, wie das Betretungsverbot in der Gastronomie. Möglicher Unterschied: Die Arbeitnehmer werden nur stichprobenartig kontrolliert. Und was passiert mit Verweigerern? Werden sie mit oder ohne Entgeltfortzahlung suspendiert? Oder sogar gekündigt? Diese wesentliche Frage ist noch offen.
Bereits bekannt ist, dass die Regelung nur für Arbeitsorte mit Personenkontakt gelten soll. Ein vorab veröffentlichter Verordnungsentwurf für die 3-G-Regel sieht zudem eine Maskenpflicht für Personen mit direktem Kundenkontakt vor, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.
Ungeimpft und ungetestet kann arbeiten, wer keinen Kontakt zu Menschen hat – etwa der Lkw-Lenker oder der Programmierer im Homeoffice.