Putin-Gelder angelegt? Prozessauftakt gegen Schweizer Banker
In Zürich hat am Mittwoch ein Prozess rund um mögliche Vermögenswerte des russischen Präsidenten Wladimir Putin begonnen. Der Staatsanwalt wirft vier Mitarbeitern der sich in Abwicklung befindlichen Schweizer Tochter der russischen Gazprombank vor, sich mit der Eröffnung und Führung von Konten für den russischen Musiker Sergej Roldugin strafbar gemacht zu haben.
Es hätte den Bankern klar sein müssen, dass es sich bei dem angeblich "wirtschaftlich Berechtigten" um einen Strohmann handelte, schreibt die Anklagebehörde. Es sei bekannt gewesen, dass Roldugin ein Freund Putins und Patenonkel von dessen Tochter war. Die Banker hätten Nachforschungen anstellen müssen, um zu prüfen, ob das Geld tatsächlich Roldugin gehörte. Die vier Männer bestreiten einem ihrer Anwälte zufolge sämtliche Vorwürfe und fordern einen Freispruch.
2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, für die Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge sei der Cellist und Dirigent auch Patenonkel einer der Töchter Putins, so die Anklageschrift. Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Dort heißt es, Roldugin sei in Moskau als "Putins Brieftasche" bekannt.
Angeklagte hätten Kontoführung trotz Verdachts nicht abgeklärt
Über die Konten flossen zweistellige Millionenbeträge. Die Transaktionen und die angegebenen Vermögensverhältnisse seien in keiner Weise als eigenes Vermögen Roldugins plausibel, so die Anklage. Auch andere Hinweise hätten erhebliche Zweifel geweckt, ob der Musiker tatsächlich der wirtschaftlich Berechtigte an den Konten sei, erklärte der Staatsanwalt.
Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen. Der Anklageschrift zufolge hätten die vier Banker die erforderlichen Abklärungen nicht vorgenommen und die Konten bis im September 2016 weiterlaufen lassen.
Ihnen droht bei einem Schuldspruch nun eine Freiheitsstrafe von jeweils sieben Monaten. Die Verhandlung ist auf einen Tag angesetzt. Wann Bezirksrichter Sebastian Aeppli ein Urteil fällt, ist noch nicht klar. Die nächste Instanz ist dann das Obergericht des Kantons Zürich.