Politik/Ausland

Regelungen im Ramadan: Fasten ohne Feiern

Wenn heute, Donnerstagabend, die Mondsichel zum ersten Mal sichtbar ist, beginnt für die Muslime der heilige Fastenmonat Ramadan: Weder Essen, Trinken, Rauchen oder Sex ist gestattet, solange die Sonne scheint. Für Muslime in Norwegen bedeutet das 20 Stunden Fastenzeit pro Tag, in Australien sind es elfeinhalb. Doch neben der Natur schafft heuer auch das Coronavirus Regeln im Fastenmonat – beziehungsweise die jeweiligen Regierungen schaffen sie.

Mobiles Fastenbrechen

Gemeinschaftliche Gebete in Moscheen wird es nur in wenigen Ländern geben – selbst das streng religiöse Pakistan verbietet Menschen über 50 und Kindern den Zutritt, Teppiche werden entfernt. Das Iftar, also das gemeinsame Fastenbrechen am Abend, werden viele Familien über Videofonie abhalten müssen.

Wie in anderen Weltregionen wollen Regierungen und religiöse Autoritäten verhindern, dass sich die Pandemie weiter ausbreitet, von der viele muslimische Länder besonders stark betroffen sind. Die Krankheit hat sich etwa im Iran, in der Türkei, Saudi-Arabien und in einer Reihe nordafrikanischer Länder wie Ägypten, Marokko und Algerien rasant ausgebreitet.

Widerstand in Ägypten

In Südostasien weist das bevölkerungsreichste muslimische Land, Indonesien, die höchste Todesrate in der Region auf. Wie die Lage in Bürgerkriegsgebieten wie Syrien, Libyen oder Afghanistan aussieht, lässt sich kaum abschätzen.

Obwohl die Kairoer Al-Azhar-Universität, die höchste lehrmäßige Autorität im sunnitischen Islam, Anfang April alle öffentlichen religiösen Versammlungen während des Ramadan verboten hat, regen sich Widerstände in der Bevölkerung. Prediger riefen zu Massengebeten auf Dächern auf, was die ägyptischen Behörden verbieten.

Auch das strenggläubige Saudi-Arabien rief dazu auf, während des Ramadan zu Hause zu beten. Der Tempelberg (Haram al-Sharif) in Jerusalem bleibt aufgrund einer Verfügung der zuständigen Behörde geschlossen. Üblicherweise beten während des Ramadan besonders nachts Tausende Muslime in und an der Al-Aksa-Moschee.

Eigene Regelungen hat der Fatwa-Rat in den Vereinigten Arabischen Emiraten erlassen: Corona-Kranke und medizinisches Personal sind vom Fasten ausgenommen. Etwas strenger agiert in dieser Frage der schiitische Iran: Menschen, die an Corona erkrankt oder über 65 sind, sollen untertags zumindest Wasser trinken dürfen. Anders sieht das die Al-Azhar-Universität: Fasten stärke das Immunsystem und erhöhe so den Schutz gegen das Coronavirus.