Politik/Ausland

Nawalny: Ungarn blockiert gemeinsames Statement der EU-27

Die Europäische Union verurteilt die gewaltsame Unterdrückung der Proteste für die Freilassung von Alexej Nawalny. Die gesamte EU? Nein. Ein Land fehlt auf der Liste jener Regierungen, die das gemeinsame Statement unterzeichneten: Ungarn.

Das berichtet Szabad Europa, ein ungarisches Portal. Damit fehlt eine Stimme für die einstimmige Verurteilung des Vorgehens der russischen Behörden gegen die Demonstranten. Wie das Online-Medium berichtet, plante die EU, das Thema auf der heutigen Tagung des Ständigen Rates der OSZE auf die Tagesordnung zu setzen. Ohne Einstimmigkeit könne man das aber nicht, so der Bericht.

Szabad Europa hat den Brief, der von 26 Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, erhalten. Darin wird das gewaltsame Vorgehen gegen die Protestierenden verurteilt, die Unterzeichnerstaaten machen aber auch darauf aufmerksam, dass jeder das Recht auf friedliche Versammlung hat und dass die ungestörte Arbeit der Journalisten gewährleistet sein muss. Außerdem wird zur Freilassung der Festgenommenen und von Alexej Nawalny aufgerufen.

Alle Inhalte anzeigen

Bei Protesten für die Freilassung des inhaftierten Kremlkritikers Alexej Nawalny am Samstag in Russland sind Bürgerrechtlern zufolge Zigtausende Menschen festgenommen worden. Allein in der Hauptstadt Moskau wurden mehr als 1.000 Demonstranten festgesetzt. Laut Russlands Kinderrechts-Beauftragten wurden auch Hunderte Minderjährige in Gewahrsam genommen.

In Moskau kam es zu Zusammenstößen der Polizei mit Demonstranten. Es gab Dutzende Verletzte. Die Polizei nahm zahlreiche Protestteilnehmer fest, darunter auch Nawalnys Ehefrau Julia und seine engste Mitarbeiterin, die Juristin Ljubow Sobol. Später wurden auch andere enge Vertraute Nawalnys festgenommen, darunter sein Bruder Oleg.

Haftstrafe bestätigt

Ein russisches Gericht hat am Donnerstag die 30-tägige Haftstrafe von Kremlkritiker Alexej Nawalny bestätigt. Nawalnys Anwälte scheiterten am Donnerstag vor einem Gericht bei Moskau mit ihrem Versuch, die Freilassung des Oppositionellen zu erwirken, wie eine Liveübertragung aus dem Gerichtssaal zeigte. Als Grund nannte das Gericht einen Verstoß gegen Bewährungsauflagen.

Der 44-Jährige war per Video aus dem Untersuchungsgefängnis zugeschaltet. Der russische Oppositionsführer war am 17. Jänner nach seiner Rückkehr aus Berlin in seine Heimat noch am Flughafen in Moskau festgenommen worden. Der 44-Jährige soll gegen Meldeauflagen in einem früheren Strafverfahren verstoßen haben, während er sich in Deutschland von einem Giftanschlag erholte.