Deutschland: Pflichtquarantäne für Reise-Rückkehrer möglich
Erstmals seit vier Monaten traf Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch die Chefinnen und Chefs der 16 Bundesländer physisch und nicht digital. Dass es für manchen kein fröhliches Wiedersehen war, zeichnete sich im Vorfeld ab: Das Beherbergungsverbot spaltet die Länder. Urlauber aus Corona-Hotspots wie Berlin dürfen etwa nicht in Brandenburg übernachten, sofern sie keinen negativen Corona-Test vorweisen können. Wegen der steigenden Zahlen an Neuinfektionen in Deutschland (5.000 Neuinfektionen pro Tag - sie sind so hoch wie im April) sollen Menschen aus Risikogebieten so zum Daheimbleiben animiert werden.
Länder wie Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen und Thüringen wehren sich aber dagegen. Baden-Württemberg besteht bislang genauso wie Bayern auf dem Beherbergungsverbot. Baden-Württembergs-Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) erklärte, es sei nicht die Zeit, "in der Gegend rumzureisen, wie man es gewohnt ist".
Auf demselben Kurs sind Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erklärte, ihr Land bleibe bei "strengen Einreisebeschränkungen".
Neue Pflichtquarantäne möglich
Worauf man sich jedenfalls geeinigt hat: In Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche ist für die Gastro eine Sperrstunde ab 23 Uhr geplant, private Feiern könnten auf maximal zehn Personen bzw. zwei Hausstände begrenzt werden. Eine erweiterte Maskenpflicht könnte dort kommen, wo man binnen sieben Tagen 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner zählt.
Zudem hatte die Kanzlerin einen Entwurf für neue Regeln zu Einreise und Quarantäne dabei: Er sieht eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen für alle Rückkehrer aus Gegenden vor, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft werden. In Österreich betrifft das Wien, Tiol und Vorarlberg. Zudem muss man sich beim lokalen Gesundheitsamt melden. Die Selbstisolation endet, wenn der Person ein negatives Testergebnis vorliegt – „dieser Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden und muss nach der Testung zehn Tage aufbewahrt werden“, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Dienstag.
In jedem Fall ist das Gesundheitsamt über das Ergebnis zu informieren. Wenn der Test negativ ausfällt, aber innerhalb von zehn Tagen Symptome einer Corona-Infektion auftreten, müssen Betroffene sich erneut testen lassen. Hintergrund zur Maßnahme: Tests, die kurz nach der Ansteckung gemacht werden, können die Infektion noch nicht nachweisen – daher müsse man fünf Tage warten.
Länder entscheiden über Umsetzung
Die Umsetzung der „Muster-Quarantäne-Verordnung“ liegt aber bei den Ländern. Die Regierung bzw. die Kanzlerin kann sie ihnen wegen der förderalistischen Struktur nicht einfach so vorschreiben - also nennt man sie „Arbeitshilfe“. Zwar hofft der Bund auf eine einheitliche Regelung, die ab 8. November in Kraft treten soll, geht davon aus, dass die Länder sie individuell anpassen. Zusätzlich sind Ausnahmen geplant, steht in dem Entwurf, der der Agentur AFP vorliegt: Etwa für Saisonarbeiter, Bundeswehrangehörige und Urlaubsrückkehrer, soweit ein Schutz- und Hygienekonzept im Urlaubsland vorliegt und keine „Infektionslage“ der Sonderregelung entgegensteht, heißt es im Entwurf. Eine Nachfrage zu den Ausnahmen an das Innenministerium blieb bis zu Redaktionsschluss unbeantwortet.