Zu viel? Zu wenig? Streit um Saisonnierkontingent für Tourismus
Von Anita Staudacher
Die Winterskiregionen sind über Weihnachten gut gebucht, doch in vielen Betrieben fehlt noch Personal. Laut Tourismussparte in der Wirtschaftskammer (WKO) ist das aktuelle Kontingent von 4.495 Saisonniers aus Nicht-EU-Ländern bereits zu 93 Prozent ausgeschöpft. Das Arbeitsministerium stockt für das nächste Jahr das Saisonnierkontingent um 500 auf knapp 5.000 auf. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ist bis heute Montag in Begutachtung.
Das Kontingent soll auf alle Bundesländer verteilt und regional zugewiesen werden. Eine Überschreitung von 50 Prozent soll möglich sein, „solange die Höchstgrenzen im Jahresdurchschnitt eingehalten werden“, heißt es. Den Tourismusvertretern ist das viel zu wenig. Sie fordern weitere Lockerungen bis hin zur gänzlichen Aufhebung der Obergrenze. „Wir könnten das Jahreskontingent praktisch von heute auf morgen dreimal einstellen. Doch Österreich lässt Menschen, die arbeiten können und wollen, nicht ins Land“, sagt Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hoteliersvereinigung (ÖHV).
Keine prekären Jobs
Die Gewerkschaft vida fordert, dass eine Erhöhung der Kontingente an verbindliche Vorgaben gebunden werden muss. Dazu gehören faire Arbeitsbedingungen, Schutz vor prekärer Beschäftigung und Maßnahmen zur Integration der Beschäftigten in den Arbeitsmarkt. „Nur wenn wir klare Spielregeln schaffen, können wir sicherstellen, dass diese Arbeitskräfte nicht nur kurzfristig entlasten, sondern auch langfristig Teil unserer Wirtschaft werden“, argumentiert vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit. Derzeit können Stammsaisonniers nach zwei Jahren Aufenthalt eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen.
Italien gewährt Perspektive
Italien geht einen Schritt weiter. Hier hat die Regierung Meloni kürzlich ein Gesetz zur legalen Arbeitsmigration verabschiedet. Demnach sollen im nächsten Jahr 181.450 ausländische Arbeitnehmer zugelassen werden, davon 110.000 Saisonarbeiter. Vorrang haben Bürger aus Ländern, mit denen Italien Kooperationsverträge hat. Nicht-saisonale Arbeitskräfte können in Mangelberufen im Baugewerbe, Tourismus oder in der Industrie unterkommen.
Saisonniers können nach Ablauf der Befristung 60 Tage im Land bleiben, um einen neuen Job zu finden. Der Saisonvertrag kann dann in ein befristetes oder dauerhaftes Dienstverhältnis umgewandelt werden. Die Familienzusammenführung wird indes erschwert. Ein Migrant muss mindestens zwei Jahre in Folge in Italien leben und arbeiten, um sie beantragen zu können. Bisher reichte ein einziges Jahr.