Trotz VfGH-Entscheid: Angst bei Asylwerbern vor AMS-Schikanen
Von Mirad Odobašić
Am Mittwoch war es dann soweit. Die Höchstrichter haben die bisherige Regelung gekippt, wonach Asylwerber in Österreich nur als Saisonkräfte arbeiten durften. Diverse NGO's begrüßten eine aus ihrer Sicht längst überfällige Lösung, die allerdings nicht nur für Jubelsprünge sorgt. "Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist zwar erfreulich, dennoch hat im Prinzip jeder gewusst, dass es eine verfassungswidrige Lösung ist. Es ist bezeichnend, dass derartiges Unrecht 17 Jahre Bestand haben konnte", erklärt der Sprecher der Asylkoordination Österreich, Lukas Gahleitner-Gertz.
Man müsse festhalten, "wie viele Menschen hier um ihre Integrationsmöglichkeiten und Lebenschancen gebracht wurden. Dabei gehe es nicht um eine große Menge von Menschen. Das ist schon eine ganz bewusste Schikane gewesen."
"Kein Steuerelement"
Die Zahl der von der VfGH-Entscheidung betroffenen Menschen sei schwer zu beziffern. "Nicht mal das Innenministerium kann das. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass wir derzeit zwischen 20.000 und 30.000 Menschen im Asylverfahren haben, wovon ein Großteil von der Entscheidung nicht betroffen ist. Es geht um eine überschaubare Menschengruppe, für die es gar keine Notwendigkeit für ein derartiges Steuerelement gibt. Im Grunde war es kein Steuerungselement für den Arbeitsmarkt, sondern für Integrationsverhinderung", so der Sprecher der Asylkoordination.
Immerhin habe man "endlich den richtigen Hebel gefunden, um den Fehler zu beheben". Auf Unverständnis stößt die Reaktion des Arbeitsministeriums auf die Aufhebung des Bartenstein-Erlasses. "Es war eben jene zu sagen: 'Wir ändern nichts'. Deswegen sind wir natürlich sehr misstrauisch", sagt Gahleitner-Gertz, dem vor allem eines Sorgenfalten bereitet. "Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie es das AMS in der Praxis handhaben wird. Hier werden wir ganz genau darauf schauen, weil wir schon Signale bekommen haben, dass innerhalb des AMS tatsächlich versucht wird, an der jetzigen Realität nichts zu ändern. Wir befürchten, dass Druck auf die Mitarbeiter, die in entscheidungstragenden AMS-Regionalbeiräten sitzen, ausgeübt werden könnte", befürchtet Gahleitner-Gertz.
Diese könnten sich laut ihm angreifbar machen, wenn sie sich gesetzwidrig verhalten, was wiederum den Verdacht des Amtsmissbrauches nach sich ziehen würde. "Hierbei handelt es sich zwar um integre Leute, aber hier geht es halt um Politik", betont Gahleitner-Gertz.
Ganz hinten anstellen
Bei der Jobvergabe dürfte sich in der Praxis nicht allzu viel ändern. Beim Verein Asylkoordination geht man davon aus, dass das System im Rahmen eines Ersatzkraftverfahrens abgewickelt wird. Im Prinzip bedeutet dies, dass im Falle, dass ein Asylwerber um eine Beschäftigungsbewilligung ansucht, zuerst geprüft wird, ob es denn nicht eine/n Österreicher/in oder eben einen Asylberechtigten gibt, die den von ihm angestrebten Job machen will. Der Asylwerber bleibt also die dritte Option.
"Das heißt im Klartext, dass sich die Asylwerber sowieso ganz hinten anstellen müssen. Zumindest gibt es nun diese Möglichkeit tatsächlich. Wir hoffen, dass sie in der Realität tatsächlich zur Anwendung kommt und dass das AMS nicht wie bis jetzt Schikanen einbaut", sagt Gahleitner-Gertz.