Leben/Gesellschaft

Wie Katzen während des Urlaubs richtig versorgt werden

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Während Menschen gerne verreisen, sind Katzen eher standorttreu. Die Vierbeiner bleiben lieber daheim. Doch die Katzen dürfen in dieser Zeit nicht sich selbst überlassen bleiben – draußen, ohne Zugang ins Haus, ohne Versorgung. Die Tierschutzombudsstelle und das TierQuarTier Wien betonen, dass Halter in jeder Lage Verantwortung für das Haustier tragen müssen.

Freigänger müssen kastriert sein

Die Verpflichtungen gegenüber dem Vierbeiner reichen von der Versorgung mit frischem Futter und Wasser über die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung der Tiere bis hin zur Pflicht der Kastration von Freigängern. „Katzen wirken vom Naturell her zwar oft so, als würden sie uns Menschen nicht wirklich brauchen, und besonders Freigänger gehören sicherlich zu den unabhängigeren Heimtieren. Das entbindet die Halterinnen und Halter jedoch keineswegs von ihrer Verantwortung fürs Tier“, betont Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien. „Dass Halterinnen und Halter einfach in den Urlaub fahren oder das Tier nicht kastrieren lassen, weil sie den Preis für den Eingriff für nicht gerechtfertigt halten, ist absolut unzulässig.“

Chippen und registrieren

Zu einer verantwortungsvollen Haltung gehört auch das Chippen und Registrieren der Tiere. „Nur wenn die Katze gekennzeichnet und die Daten von Halterin oder Halter in der österreichischen Heimtierdatenbank hinterlegt sind, können wir die beiden rasch wieder vereinen, sollte der Freigänger einmal nicht nach Hause kommen, sondern bei uns im TierQuarTier landen“, erklärt Thomas Benda, Betriebsleiter vom TierQuarTier Wien. Von August 2021 bis Juli 2022 sind 729 Katzen als Fundtiere in das Tierheim der Stadt Wien gekommen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Plus von 25 Prozent. Rund jede dritte Katze konnte an die Besitzer retour geführt werden.

Hohe Strafen drohen

„Wer sich nicht an die rechtlichen Bestimmungen hält, muss mit Strafen rechnen", sagt Eva Persy. Diese können sich auf bis zu 3.750 Euro belaufen. Auch mit der Abnahme des Tieres müsse gerechnet werden.