Kultur

Abstimmung im EU-Parlament: Das müssen Sie zum Urheberrecht wissen

Europäische Kulturschaffende und Medien schauen derzeit zu, wie große Online-Plattformen mit ihrer Musik, ihren Filmen und auch Nachrichten Milliarden verdienen – über Online-Werbung, die insbesondere auch den österreichischen Medien entgeht. Wehren können sie sich nicht.

Deswegen gibt es seit langem eine erbittert geführte Debatte darüber, ob das Urheberrecht reformiert werden soll: Dieses Recht schützt Urheber vor der unentgeltlichen Verwendung ihrer Werke.

Heute stimmt das EU-Parlament über eine derartige Reform ab.

Die Reform stößt auf vehementen Widerstand. Am Samstag gab es in Österreich und Deutschland Demos.

Alle Inhalte anzeigen

Warum wird das Urheberrecht reformiert?

Das Urheberrecht soll die geistige Schöpfung einer Person schützen. Das können Werke aus den Bereichen Literatur, Musik, Grafik, Fotografie oder Video sein. Diese geschützten Inhalte werden heutzutage im Internet auf Plattformen wie YouTube hochgeladen. Diese Plattformen verdienen auch mithilfe dieser fremden Inhalte M;illiarden, an denen die Urheber nicht beteiligt sind. Hier braucht es neue Regelungen.

Was wird sich ändern?

Online-Plattformen, bei denen nutzergenerierte Inhalte hochgeladen werden können, sollen mit „Artikel 13“ in die Verantwortung genommen werden. Darin steht, dass Online-Plattformen künftig dafür haften, wenn unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird. Sie sollen sich darum bemühen, Lizenzen für geschützte Inhalte abzuschließen, was heißt, dass die Plattformen an die Künstlervertretungen – zumeist: Verwertungsgesellschaften – Lizenzgebühren abführen müssen. Bisher haftete bei Verletzungen der einzelne Nutzer. Plattformen sollen nun aktiv gegen Rechtsbrüche vorgehen, indem sie nach einem Hinweis der Rechteinhaber Inhalte entfernen. Sie sollen aber auch dafür sorgen, dass diese Inhalte nicht noch einmal hochgeladen werden.

Was bedeutet das in der Praxis?

YouTube und Co. könnten sogenannte Upload-Filter einsetzen. Das sind technische Maßnahmen, die das Material schon während des Hochladens prüfen. Sie sind nicht wörtlich im Gesetzestext, nach Ansicht der Plattformen aber ist eine technologische Lösung nötig.

Welche Online-Plattformen sind betroffen?

Betroffen sind alle Plattformen, bei denen Nutzer große Mengen an Werken hochladen können und die dies „gewinnbringend organisieren“. Unter diese Definition fallen nicht nur Google oder YouTube, aber am Ende werden das nationale Gerichte im Einzelfall entscheiden müssen. Es gibt Ausnahmen für Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind mit einem Umsatz von weniger als zehn Millionen Euro pro Jahr und mit weniger als fünf Millionen Nutzern pro Monat.

Was ist die Kritik an Upload-Filtern?

Sie können nicht zwischen rechtsverletzenden und legalen Werknutzungen unterscheiden. Zur legalen Werknutzung zählt etwa das Hochladen von Inhalten, die vom Urheber für bestimmte Zwecke frei zur Verfügung gestellt wurden. Es könnten aber auch versehentlich Inhalte blockiert werden, die vom Zitatrecht Gebrauch machen oder Satire sind. Auch Bilder und Videos, die etwa für Memes oder Parodien verwendet werden, könnten automatisch als Urheberrechtsverstoß ausgefiltert werden, obwohl diese in der Reform explizit ausgenommen und erlaubt worden sind. Der Erfinder des World Wide Webs, Tim Berners-Lee sowie Wikipedia-Mitbegründer Jimmy Wales warnen davor, dass durch „Artikel 13“ große Plattformen wie Facebook oder Google noch mehr bestimmen werden, welche Inhalte einzelne Nutzer zu Gesicht bekommen und welche vorher „weggefiltert“ werden.

Was bringt die Reform Urhebern?

Besonders positiv für kleine Urheber ist, dass es ein Recht auf Transparenz und eine sogenannte „Bestsellerklausel“ geben wird. Bekommen Autoren etwa zu wenig von Verlagen bezahlt, kann nachverhandelt werden.

Was versprechen sich die Medien von der Reform?

Im „Artikel 11“ der Reform ist ein Leistungsschutzrecht vorgesehen. Nachrichten-Aggregatoren wie Google News oder Facebook sollen sogenannte Snippets, beispielsweise Titel und Anreißer von Artikeln, in ihren Suchergebnissen nicht mehr kostenlos anzeigen dürfen. Es dürfen lediglich einzelne Wörter oder „ganz kurze Ausschnitte“ ausgespielt werden. Das Recht soll bis zu fünf Jahre nach der Publikation gelten. Rund 230 Organisationen und Verbände aus der Verlags- und Kreativbranche haben in einem Offenen Brief das EU-Parlament aufgefordert, der EU-Urheberrechtsrichtlinie zuzustimmen. Medienverlage wollen sich über diesen Weg einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google und andere Plattformen mit Anzeigen rund um die Teasertexte und Links zu Verlagsangeboten generieren. Ähnliche Regelungen in einzelnen Mitgliedstaaten sind zuvor gescheitert.

Wie geht es jetzt weiter?

Das EU-Parlament entscheidet am Dienstag im Plenum darüber, ob der EU-Urheberrechtsreform zugestimmt wird. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte die Reform hier mit guter Wahrscheinlichkeit noch scheitern. Bis zuletzt gab es im Parlament wegen der umstrittenen Passagen Bestrebungen im Parlament, die Einigung wieder aufzumachen. Kommt es am Dienstag zu keinem positiven Ergebnis, geht die Reform in die nächste EU-Legislaturperiode – und der ganze Prozess müsste neu beginnen. Wird die Reform beschlossen, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln. Dann werden die Kritiker die Einigung wohl vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen. Der entscheidet übrigens unabhängig von der Urheberrechtsreform demnächst darüber, ob Plattformen für die hochgeladenen Inhalte verantwortlich sind. Die Vorinidzien sprechen dafür, dass dies so sein wird – womit die Karten auch dann neu gemischt werden, wenn die Urheberrechtsreform am Dienstag scheitert.