Rammstein: Lindemanns Anwälte legen Gutachten vor, mahnen Medien ab
Von Michael Huber
Nach den heftigen Vorwürfen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann haben die Anwälte des 60-jährigen Sängers nun ihre Arbeit aufgenommen - und legen erste Ergebnisse vor: Am Montag veröffentlichte die Kanzlei Schertz Bergmann eine Pressemeldung, in der sie aus einem Gutachten zitierte, das die von der Nordirin Shelby Lynn erhobenen Vorwürfe die Schärfe nehmen sollten.
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Demnach sei ein Mediziner der Uniklinik Köln bei der Analyse der von Lynn veröffentlichten Fotos und Videos zur Einsicht gelangt, dass die darin sichtbaren Blessuren vermutlich auf ein "Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung" zurückzuführen seien. Allerdings heißt es auch: "Zwar kann auch hier allein anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden. Umgekehrt fanden sich auch keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt."
Lynn hatte eine Vergewaltigung durch Lindemann allerdings nie behauptet. Ihre Vorwürfe, dass sie beim Rammstein-Konzert in Vilnius im Umfeld des Sängers unter Drogen gesetzt worden sei, konnten aufgrund der Analyse der Fotos freilich weder belegt noch widerlegt werden. Die Staatsanwaltschaft Vilnius hatte mangels objektiver Tatsachenbeweise ihre Ermittlungen in der Sache eingestellt.
"Objektive Tatsachenbeweise" versus Tweets
Ebenso wie der Gerichtsmediziner handelten offenbar auch jene Personen, die bei der Staatsanwaltschaft Berlin Anzeige gegen Lindemann eingebracht hatten, nur auf Basis von Tweets und Medienberichten: Auch das geht aus der Presseerklärung der Anwaltskanzlei hervor. Diese hatte Akteneinsicht genommen und fand bestätigt, dass die Anzeigen "nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer" zurückgehe.
Die Kanzlei pocht weiters darauf, dass "keine objektiven Beweismittel, die für eine Tatbegehung unseres Mandanten sprechen, vorliegen", und schießt wie angekündigt scharf gegen Medien, die aus ihrer Sicht gegen die Grundsätze der Berichterstattung verstoßen haben. So wurde gegen den Spiegel eine einstweilige Verfügung beantragt, weil er "die Intimsphäre" des Mandanten, also Lindemanns, mit einem Bericht verletzt habe - erwirkt wurde sie noch nicht, mit einer Entscheidung "ist in den nächsten Tagen zu rechnen".
Die YouTuberin Kayla Shyx, die in einem viel beachteten Video eigene Erfahrungen und die Dritter publik gemacht hatte, wurde abgemahnt und gab laut Kanzlei "in zwei Punkten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab". Auch das Schweizer Medium "Blick" musste eine solche unterzeichnen und einige Beiträge vom Netz nehmen.