Leben/Gesellschaft

Impfen ohne Eltern: Was darf man sonst noch mit 14 Jahren?

Gegen den Willen ihrer Eltern handeln dürfen Jugendliche selten. Aber bei Schutzimpfungen wie gegen Corona können sie ab 14 Jahren selbstständig entscheiden, selbst wenn ein oder beide Elternteile dagegen sind. Rechtsanwalt Marco Nademleinsky erklärt das Gesetz: „Ab 14 Jahren sind Jugendliche sogenannte 'mündige' Minderjährige, davor sind sie 'unmündig'. Ab dann wird die Entscheidungsfähigkeit vermutet, sodass sich der behandelnde Arzt auf die Einwilligung des 14-jährigen verlassen kann.“

Was dürfen Jugendliche sonst noch mit 14?

Medizin: Für jede „schwere oder nachhaltige medizinische Behandlung“ brauchen Jugendliche die Zustimmung ihrer Eltern, so das Gesetz. Für ein Piercing braucht man keine Einwilligung mehr, wenn die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilen wird, regelt das Wirtschaftsministerium. Tätowieren ist bis 16 Jahre verboten, danach nur mit Zustimmung der Eltern.

Arbeiten: Ab 14 Jahren darf man selbst einen Dienstvertrag aushandeln und Geld verdienen. „Allerdings darf der Job die Ausbildung nicht behindern. Für eine Lehrstelle braucht man die Zustimmung der Eltern“, erklärt Nademleinsky. Die Pflicht, die Ausbildung zu absolvieren, trifft neben den Eltern jetzt auch die Jugendlichen.

Verträge: „Mit dem eigenen Geld darf man sich etwas kaufen, zum Beispiel ein Handy. Beim Vertrag wird es heikel: Dass ein Jugendlicher, der kein Einkommen hat, für zwei Jahre eine monatliche Gebühr zahlt, ist schon schwierig“, so der Jurist. Was ist, wenn er seiner Zahlung nicht nachkommt? „Der Verkäufer kann sich nicht an die Eltern halten, wenn die nicht mitunterschrieben haben. Er müsste die Zahlung einklagen.“ Die Eltern können einen Kauf rückgängig machen, der über das Taschengeld hinausgeht, etwa für einen PC.

Jugendkonto: Bei der Bank bekommen Jugendliche ab 14 ein eigenes Konto gratis mit einer Karte, mit der sie Geld abheben und überweisen können. Sie können keine Schulden machen: Ist kein Geld auf dem Konto, wird auch nichts ausgezahlt.

Sex: Geschlechtsverkehr ist ab 14 erlaubt, aber die jüngere Person muss mindestens 13 Jahre alt sowie maximal drei Jahre jünger als der ältere Partner sein.

Familienrecht: Kinder getrennter Eltern können ab 14 beim Gericht einen Antrag stellen, dass sie etwa bei dem anderen Elternteil wohnen möchten. Besuchsrechte können nicht gegen ihren Willen entschieden werden.

Strafrecht: Mit den Vorteilen kommen auch Nachteile. Ab 14 Jahren ist ein Jugendlicher strafmündig, er muss also selbst für Delikte wie Sachbeschädigungen einstehen. Die Eltern kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht treffen, wenn sie sich nicht genug um ihr Kind gekümmert haben.

Alkohol und Zigaretten bleibt verboten. Wein und Bier sind ab 16 freigegeben – und Hochprozentiges sowie Zigaretten ab 18.

Ausgehen bis ein Uhr Früh, außer in Oberösterreich

Erst seit 2019 sind die Ausgehzeiten im den Jugendschutzregelungen der Bundesländern ähnlich geregelt. Ausgehen dürfen Minderjährige unter 14 Jahren bis 23 Uhr (in Oberösterreich bis  22 Uhr) und zwischen 14 und 16 Jahren bis 1 Uhr (OÖ: 24 Uhr). Allerdings reicht es, wenn eine Person über 18 Jahre dabei ist – die kann als Aufsichtsperson gelten.

Nachtclubs bleiben bis 18 Jahre verboten, Diskotheken sind ab 14 erlaubt.

Ein Recht auf langes Ausgehen gibt es nicht, Eltern können frühere Zeiten vorgeben.

Nicht so einfach ist mit es Übernachten ohne Eltern. Eigentlich gelten die gesetzlichen Ausgehzeiten als späteste Heimkehrmöglichkeit. In Tirol und in Salzburg darf  ab 14 bzw. 16 ohne Aufsichtsperson übernachtet werden, wenn als Grund  eine Ausbildung,  eine Reise oder Wanderung angegeben wird. In den anderen Bundesländern ist es nicht geregelt. Jedenfalls ist eine Zustimmung der Eltern notwendig.

Tipp: Schriftliche Bestätigung der Eltern mitnehmen und in der Unterkunft  fragen, ob Jugendliche ohne Aufsicht zugelassen sind.