Wien Energie: Ludwigs Handy als Beweismittel zulässig
Von Josef Gebhard
Brisante Entscheidung in der U-Kommission zur Causa Wien Energie: Laut den drei Vorsitzenden sind die auf den Diensthandys von Bürgermeister Michael Ludwig und Finanzstadtrat Peter Hanke (beide SPÖ) gespeicherten Daten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand als Beweismittel zulässig.
Die entsprechende Entscheidung des Gremiums langte am Donnerstag Nachmittag bei den Rathaus-Fraktionen ein. „Der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand ist gegeben“, heißt es in der Begründung der drei Juristen.
Wie berichtet hatte die ÖVP die Auswertung der Handys von Ludwig und Hanke beantragt. Daraus erhofft man sich Informationen, ob die beiden in ihrer Rolle als Eigentümervertreter des städtischen Energieversorgers korrekt gehandelt haben, als das Unternehmen im Sommer aufgrund der explodierenden Preise am Energiemarkt in Schieflage geraten war.
In diesem Zusammenhang geht es auch um die von Ludwig ausgeübte Notkompetenz, um der Wien Energie ein Darlehen von zwei Mal 700 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen – als Besicherung für die Geschäfte des Unternehmens auf der Energiebörse. Ende August mussten dafür auch noch zwei Milliarden Euro vom Bund beantragt werden, die letztlich allerdings nicht benötigt wurden.
SPÖ dagegen
Die SPÖ hatte sich zuletzt immer gegen die Bereitstellung der Handys ausgesprochen. Sie begründete ihre Ablehnung unter anderem mit datenschutzrechtlichen Bedenken.
„Mit der Entscheidung des unabhängigen Schiedsgremiums sind wir in der Aufklärung des SPÖ-Finanzskandals einen großen Schritt weitergekommen. Jetzt liegt es an der SPÖ Wien und der Stadt Wien, die angeforderten Beweismittel auch zu übermitteln“, sagt ÖVP-Klubobmann Markus Wölbitsch.
Offen bleibt nun allerdings, welche Behörde die beiden Politiker veranlassen kann, ihre Handys zur Verfügung zu stellen. Letztlich dürfte die U-Kommission darauf angewiesen sein, dass sich Ludwig und Hanke dazu bereit erklären.
Auf diese Problematik gehen auch die drei Richter in ihren Ausführungen ein: „Fehlt in Zusammenhang mit einer beantragten Beweiserhebung etwa eine Rechtsgrundlage für deren zwangsweise Durchsetzung, ist auch nach einer Entscheidung des Schiedsgremiums der Erfolg der Beweiserhebung einzig von der freiwilligen Mitwirkung der in Anspruch genommenen Stelle abhängig.“
Politischer Druck steigt
Allerdings steigt nun der politische Druck auf Ludwig und Hanke. Sollten sie die Herausgabe der Handys verweigern, würden sie sich seitens der Opposition dem Vorwurf der Vertuschung aussetzen.
Die FPÖ hat auch die Telefonprotokolle, den E-Mail-Verkehr und weitere Aufzeichnungen der Magistratsabteilungen 5 (Finanzen) und 20 (Energieplanung) sowie das Handy von Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) als Beweismittel beantragt. Dies wurde aber abgelehnt.