Chronik/Wien

Versuchter Kindesmissbrauch: "Meine Sicherungen brannten durch"

Mit Sonnenbrille, FFP2-Maske und Baseball-Kappe erschien der Angeklagte am Freitagvormittag vor Gericht. Mit einer grauen Mappe bedeckte er sein Gesicht und mied Blicke in Richtung der Kameras und Journalisten.

Der ehemalige Schauspieler, Moderator und Sprecher musste sich im Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie die Herstellung von Kindesmissbrauchsmaterial verantworten.

Der bisher unbescholtene Mann soll als Statist in einem großen Wiener Bühnenhaus Kontakt zu mehreren Buben eines Kinderchors gesucht haben, um sexuelle Kontakte anzubahnen.

Vor laufender Kamera

Während zwei Buben auf die Kontaktversuche nicht reagierten, wirft die Anklage dem Mann vor, einen 13-Jährigen über Instagram sexuell belästigt zu haben. Er wollte den Buben demnach dazu überreden, per Videotelefonie vor laufender Kamera sexuelle Handlungen vorzunehmen, die der Mann angeblich aufzeichnen wollte. 

Die Staatsanwältin las einige Nachrichten vor, die der Angeklagte mit dem Opfer über Instagram austauschte: "Willst du über Video?", "Würd gern mal mit dir" oder "Was ist so schlimm daran?".

"Warum nicht, bist du feig?"

Der 29-Jährige erkundigte sich auch konkret nach dem Alter des Opfers. Auch als der 13-Jährige ablehnte, ließ der Angeklagte nicht ab. "Warum nicht, bist du feig?", fragte er ihn. Mehrfach versuchte der 29-Jährige, den Buben per Videotelefonie zu erreichen. Der 13-Jährige hob jedoch nicht ab. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der 29-Jähriger sein Opfer per Video anrufen wollte, um die sexuellen Handlungen aufzuzeichnen. 

Alle Inhalte anzeigen

Das stritt der Angeklagte jedoch vehement ab. "Aber welchem Zwecke dienten die Videoanrufe dann?", wollte der Richter wissen.  "Um sich zu hören. Und in weiterer Folge auch zu sehen, man kann sich auch face to face sehen und sich unterhalten", so der 29-Jährige.

Im Jänner vertraute sich der Betroffene schließlich seiner Mutter an, die Anfang Jänner diesen Jahres Anzeige erstattete. Gegen den Schauspieler wurde von Seiten des Bühnenhauses auch sofort Hausverbot erlassen.

"Ich war nicht bei Sinnen"

Am Freitag zeigte sich der Angeklagte reumütig. "Ich war in dem Moment nicht bei Sinnen, ich habe an diesem Tag sehr viel getrunken, aber das rechtfertigt es nicht und ich möchte es auch nicht auf den Alkohol schieben, sondern Verantwortung übernehmen", so der 29-Jährige.

Seine Sicherungen wären in diesem Moment durchgebrannt, solche Chats seien "untragbar", sein Verhalten sei ihm wahnsinnig unangenehm. "Aber in dem Moment war mir leider auch egal, dass er erst 13 war", so der Angeklagte, der laut eigenen Angaben in einer glücklichen Beziehung sei.

Hilfe bei Männerberatung

Die Frage, ob er in der Vergangenheit Probleme mit dieser Neigung gehabt hätte, verneint der 29-Jährige.  "Mein Mandant bereute sein Verhalten bereits am nächsten Tag und entschuldigte sich per Messenger. Er begab sich daraufhin auch umgehend in Therapie und suchte bei der Männerberatung um Hilfe an", ergänzte sein Verteidiger Camillo Raabe. 

Bei einer Hausdurchsuchung wurden vier Gegenstände sichergestellt, unter anderem ein USB-Stick sowie ein Laptop. "Darauf haben die Ermittler aber keine strafrechtlich relevanten Inhalte gefunden", führte der Richter weiter aus.

Auf die Einvernahme des 13-Jährigen konnte aufgrund des Teilgeständnisses des 29-Jährigen verzichtet werden. Sein Privatbeteiligtenvertreter aus der Kanzlei Philipp Wolm schloss sich mit einem symbolischen Schmerzensgeldbetrag von 3000 Euro an. 

"Wir haben einen Schadenersatz-Beitrag von 500 Euro anerkannt", sagte der Verteidiger. Diese Summe sei bereits überreicht worden.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Prozess dauerte knapp eine Stunde, nach einer kurzen Beratung fiel bereits das Urteil: 14 Monate bedingte Haftstrafe wegen versuchten sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen. Vom zweiten Anklagepunkt wurde der Mann freigesprochen. 

"Die Milderungsgründe, wie das reumütige Geständnis und dass es beim Versuch geblieben ist, haben überwogen. Der Allgemeinheit muss aber trotzdem vor Augen geführt werden, dass so ein Verhalten Konsequenzen hat. Das ist schweres Unrecht", so der Richter in der Urteilsverkündung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.