Streit um Darmkrebs-Vorsorge: Gericht hebt Ausschreibung teilweise auf
Von Josef Gebhard
Im Streit um das geplante Wiener Darmkrebs-Vorsorgeprogramm zwischen Stadt und Wiener Ärztekammer hat nun das Verwaltungsgericht Wien eine Entscheidung getroffen: Ein Teil der Ausschreibung muss neu gestaltet werden, grundsätzlich ist sie aber zu diesem Themenbereich zulässig.
Wie berichtet, plant die Stadt ein Darmkrebs-Vorsorgeprogramm nach dem Vorbild der „Alles gurgelt“-Coronatests. Mit speziellen Testkits sollen Stuhlproben zuhause entnommen und dann an ein Labor geschickt werden. Findet dieses Blut im Stuhl, wird zur endgültigen Abklärung eine Darmspiegelung bei einem der beteiligten Fachärzte durchgeführt.
Der Wiener Gesundheitsfonds hat eine Ausschreibung gestartet, mit der Partner für die Abwicklung der Tests und die Darmspiegelungen gefunden werden sollen. Dagegen ging ein Arzt mit Unterstützung der Wiener Ärztekammer vor. Der Hauptkritikpunkt: Die Stadt Wien sei rechtlich gar nicht befugt, solche ärztlichen Leistungen auszuschreiben.
Einstweilige Verfügung
Der Kläger erreichte eine einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts Wien, mit der die Ausschreibung vorläufig gestoppt wurde.
Nach einer Prüfung der Causa entschied das Gericht nun: Für die Bewertung von Los eins (Abwicklung der Tests) sei man laut Bundesvergabegesetz nicht zuständig, sagt eine Sprecherin des Gerichts zum KURIER. Los zwei (betrifft die Darmspiegelungen) könne aber in der bestehenden Form nicht durchgeführt werden. 60 Prozent der Zuschlagskriterien würde laut Sprecherin der Faktor "Qualität" ausmachen, "es ist jedoch nicht definiert, was genau darunter zu verstehen ist".
Heißt in der Praxis: Wenn die Stadt die Ausschreibung durchführen will, muss sie die entsprechenden Punkte ändern.
Stadt zufrieden
Bei der Stadt freut man sich dennoch über die Entscheidung: „Das Gericht bestätigt die Zulässigkeit der Ausschreibung. Der Wiener Gesundheitsfonds unterliegt entgegen den Behauptungen der Ärztekammer nicht dem ASVG. Eine ordentliche Revision durch die Ärztekammer ist nicht möglich“, heißt es im Büro Hacker.
Der Stadtrat selbst sagt dazu zum KURIER. „Wir werden gemeinsam und im Einvernehmen mit unseren Partnern – Gesundheitsministerium und ÖGK – die Nachbesserungen im AuSschreibungstext vornehmen. Ich bin froh, dass das Verfahren nun weiterlaufen kann.“
Wie die Kammer reagiert
Das heißt, dass die Ärztekammer die Ausschreibung vorerst nur verzögern, nicht aber wie geplant völlig verhindern konnte. Dennoch sieht auch sie sich als Sieger: "Das Verwaltungsgericht hat erkannt, dass der Auftraggeber intransparente und vergaberechtswidrige Bestimmungen vorgesehen hatte", heißt es aus der Wiener Ärztekammer. "Insbesondere die Zuschlagskriterien, deren jederzeitige Änderung sich der Auftraggeber vorbehalten hat, lassen eine Teilnahme am Vergabeverfahren in rechtskonformer Form nicht zu."
Und weiter: "Die gesamte Ausschreibung für Los zwei muss daher zurück an den Start. Um im Sinne der Patienten rasch in die Umsetzung des Darmkrebsscreenings zu kommen, befindet sich die Ärztekammer für Wien in laufenden Verhandlungen mit der Sozialversicherung und wird versuchen, diese nochmals zu beschleunigen. Damit wird der übliche Weg bei Vorsorgeleistungen in Österreich beschritten."
Über weitere rechtliche Maßnahmen will man erst entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.