Chronik/Wien

Gesundheitstelefon 1450 soll Erstanlaufstelle für Patienten werden

Laut einer Studie der Wiener Wirtschaftskammer könnte über die Hälfte aller Personen, die in eine Spitalsambulanz gehen, im niedergelassenen Bereich gleich gut oder sogar noch besser versorgt werden.

Darüber, dass Spitalsambulanzen entlastet werden müssen, ist man sich auch in der Politik einig. Dazu beitragen könnte auch das Gesundheitstelefon 1450. 

Nötig wäre für die Umsetzung eine Reform, die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden bereits am Mittwoch auf Bundesebene im Ministerrat verabschiedet.

Geschaffen wurden durch den Beschluss die datenschutzrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, um 1450 zur telemedizinische Erstanlaufstelle zu machen.

Anbindung an ELGA

Indem 1450 als Gesundheitsdienstanbieter anerkannt wird, soll man dort künftig über ELGA auf die Daten von Patientinnen und Patienten zugreifen dürfen.

Gibt der Anrufer die Berechtigung, kann auf die Krankenakte zugegriffen werden und wenn nötig eine Zuweisung an einen niedergelassenen Arzt oder eine Ärztin erfolgen. 

Überparteilicher Beschluss von SPÖ, Neos und ÖVP

Vorausgegangen war dem Beschluss ein Antrag der Wiener ÖVP, der im November 2023 einstimmig in einem Sondergemeinderat angenommen wurde, also auch mit Unterstützung der Regierungsparteien SPÖ und Neos.

Beschlossen wurde die Weiterentwicklung und Digitalisierung der Gesundheitsberatung 1450 samt Möglichkeit zu Terminvereinbarungen

Damit das Gesundheitstelefon auch tatsächlich dafür genutzt wird, will man Anreize schaffen. Als Beispiel wird von den Türkisen der Wegfall der Rezeptgebühr bei der Einhaltung der von 1450 vorgeschlagenen Gesundheitswege genannt. 

Für ÖVP-Chef Karl Mahrer ist mit dem Beschluss auf Bundesebene "ein weiterer Schritt zur Reform des Wiener Gesundheitssystems geglückt.“ Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sieht darin ebenfalls eine „sehr gute Grundlage für die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens“.

Im Hacker-Büro erklärt man, dass auch telemedizinische Termine bei niedergelassenen Ärzten teil der Reform sein könnten. Dabei wird der Anrufer an eine Ärztin oder einen Arzt weitergeleitet. In einem Video-Chat könne dann gegebenenfalls eine Diagnose gestellt und ein Rezept verschrieben werden.