Chronik/Wien

Kritik an MA 35: Weniger Anträge bearbeitet, aber länger gebraucht

Die Kritik an der MA 35, der Wiener Einwanderungsbehörde, reißt nicht ab: Bei der Volksanwaltschaft sind laut ORF heuer bereits mehr als 400 Beschwerden über die MA 35 eingelangt. Der Hauptgrund dafür: Die Verfahren für Aufenthaltstitel dauern mitunter sehr lange.

Sieht man sich das Antragsaufkommen und den Personalstand an, ist allerdings nur schwer nachvollziehbar, warum.

Wie aus einer aktuellen Anfragebeantwortung der ÖVP an den zuständigen Integrationsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) hervorgeht, sind die Anträge für Aufenthaltsbewilligungen in den vergangenen Jahren weniger geworden.

Im Jahr 2015 hatte die MA 35 beispielsweise noch 16.828 Erstanträge zu bearbeiten. 2020 waren es nur noch 12.645 – also um rund ein Viertel weniger. Dieses Bild zeigt sich quer durch die Antragskategorien, mit einer Ausnahme: Lediglich die Verlängerungen sind von 42.642 (2015) auf 66.811 (2020) deutlich angestiegen.

Mehr Personal, längere Dauer

Parallel zu dieser Entwicklung stiegen zwei Dinge bei der MA 35 an: der Personalstand und die Verfahrensdauer.

Konkret verzeichnete man 2020 exakt 75 Vollzeitstellen mehr als noch 2016. Die Verfahrensdauer legte im betroffenen Zeitraum bei sämtlichen Antragstypen zu: Im Fall der Erstanträge für Aufenthaltsbewilligungen nahm die Bearbeitung im Jahr 2020 durchschnittlich rund 24 Tage mehr in Anspruch als noch im Jahr 2015.

Die ÖVP kritisiert diese Entwicklung: „Die Bearbeitungsdauer steigt, obwohl die Anzahl der Anträge sinkt und das Personal steigt. Das ist ein eindeutiges Zeichen für ein jahrelanges Managementversagen der Wiener SPÖ“, sagt der türkise Verfassungssprecher Patrick Gasselich.

Wiederkehr müsse die Arbeitsabläufe der Behörde „sofort analysieren und dann optimieren lassen“.

Wiederkehr kontert

Im Büro von Stadtrat Wiederkehr argumentiert man, dass das „Covid-Jahr 2020“ eine Ausnahme darstelle. In Summe sei die Zahl der Verfahren in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

Die Beschwerden bei der Volksanwaltschaft erklärt man damit, dass wegen der Pandemie Vieles schriftlich abgewickelt werden musste. Das bedeute einen deutlichen Mehraufwand. Mit der Volksanwaltschaft sei man dazu im Austausch.