Chronik/Wien

42 Mal auf Partnerin eingestochen: 15 Jahre Haft

Im Alter von 40 Jahren, so sagt der Mann, weiß man, wie man jemanden umbringen könnte. "Das würde ich auch mit einem Stein schaffen", erklärt er - und das ausgerechnet bei seiner Verhandlung wegen Mordversuchs im Wiener Landesgericht für Strafsachen. Er ist am Dienstag wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Am 27. Oktober des Vorjahres soll er  in Wien-Liesing 12 Mal mit einem abgebrochenen Messer und 30 Mal mit einem Schraubendreher auf seine gleichaltrige On-Off-Beziehung eingestochen haben. "Ich wollte sie verletzen. Aber nicht töten", erklärt der Kosovare.  

Der Angeklagte ist eigentlich in einer festen Partnerschaft, es gibt ein gemeinsames Kind. Er arbeitet schwarz, oft auf Baustellen, hat zwei Vorstrafen wegen Suchtgifthandels. 

Im Jahr 2021 lernte er das spätere Opfer auf Facebook kennen. "Drei bis vier Monate hatten wir eine Beziehung. Dann war es so ein On-Off", beschreibt er. "Wenn wir zusammen waren und Alkohol und Drogen konsumiert haben, war alles gut. Sonst haben wir nur gestritten." Der Grund: Eifersucht.

Todesdrohungen

"Warum sind Sie eifersüchtig?", fragt die vorsitzende Richterin Magdalena Klestil-Krausam. "Wenn ich zu meiner Frau ging, war sie eifersüchtig. Dann hat sie mir Fotos geschickt und mich beleidigt", sagt der Angeklagte. "Sie hat auch meiner Frau geschrieben. Die hat mich dann rausgeworfen."

Dass er der Frau Droh-Nachrichten schickte, daran kann er sich nicht erinnern. "Vielleicht, wenn ich betrunken war." Dann schrieb er unter anderem: "Ich steche dir ein Messer in den Hals." Oder: "Ich werde dich erst verlassen, wenn ich dich unter die Erde gebracht habe."

Am 27. Oktober schließlich setzte er sich in einen Park in der Nähe der Wohnhausanlage, in der die Frau lebte und "trank sich Mut an", wie der Staatsanwalt meint. Als die Frau gegen 20.30 Uhr eintraf, verfolgte er sie, packte sie und soll von hinten auf sie eingestochen haben. "Das Opfer hat sich gewehrt, die Frau hat sich losgerissen, ist zur Straße gelaufen und hat um Hilfe gerufen", beschreibt der Staatsanwalt. 

Doch der Angeklagte holte sie ein, zerrte sie zurück und soll weiter auf sie eingestochen haben. Verletzungen fanden sich am Rücken, am Nacken, im Gesicht, am Hals, an der Schulter, der Brust und an den Armen.

Auch als sich drei Passanten näherten, soll er nicht von der Frau abgelassen haben. Erst, als der Ex-Mann zu Hilfe eilte, lief er weg.

"Wollte ihr Denkzettel verpassen"

Das deckt sich nicht mit den Angaben des Mannes. Der erklärt, dass die Frau ihn angegriffen und er sich nur gewehrt habe. In einer anderen Version will er nur ein Mal auf sie eingestochen haben - was die Wunden eindeutig widerlegen. "Er wollte ihr nur einen Denkzettel verpassen, weil sie seine Familie zerstören wollte", sagt Verteidiger Philipp Winkler. Dafür spreche auch, dass er ein abgebrochenes Messer verwendet habe. "Teils erlitt die Frau nur Hautdefekte mit 0,5 Zentimeter Größe."

In seiner Aussage sagt der Mann schließlich, er habe nur eine Aussprache gewollt. "Bitte komm, reden wir", habe er zur Frau gesagt. Doch diese habe ihn angespuckt und ihn Hurensohn genannt. "Dann habe ich mit dem Messer auf sie eingestochen. Aber nur auf ihre Arme, damit ich ihre Organe nicht verletze."  - "Sie haben sie überwiegend anderswo getroffen", stellt die Richterin fest. 

Trennung in Aussicht gestellt

Die Frau selbst schildert, dass ihr der Angeklagte lange in Aussicht gestellt habe, seine Frau zu verlassen. Doch das passierte nie - deshalb habe sie die Beziehung schließlich beendet. Doch der Mann habe das nicht akzeptieren wollen, sei aggressiv geworden.

Über den Angriff im Oktober schildert sie: "Er hat nicht aufgehört." Zwei Tage lang wurde die Frau im Spital behandelt. "Dann wollte ich nach Hause." Lange habe sie sich nicht mehr alleine aus der Wohnung getraut. Noch immer plagen sie Schlafprobleme. Dass sie der Angeklagte vor Kurzem aus der Haft angerufen hat, hat sie schwer getroffen: "Jetzt ist mein Kopf kaputt."

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus. Der 40-jährige Familienvater, der zuvor den Tötungsvorsatz vehement bestritten hatte, nahm die Strafe nach Rücksprache mit Verteidiger Philipp Winkler an. Das Urteil ist rechtskräftig.