Chronik/Wien

Einweisung in Anstalt nach Anzeige gegen Polizei und mutmaßlicher Nötigung

Josef S. sieht sich als Opfer der Justiz und zwar seit Jahren. Aus Verzweiflung und weil ihm niemand helfen wolle, so der 68-Jährige, wurde er diesen Februar bei der Wiener Staatsanwaltschaft vorstellig – um Anzeige gegen die Polizei zu erstatten.

Zwei Gerichtspraktikantinnen, die ihren Journaldienst versahen, protokollierten seinen Fall, was er offensichtlich als nicht ausreichend empfand. Verärgert soll er zu den jungen Frauen gesagt haben, er müsse erst jemanden umbringen, damit man ihm endlich zuhöre.

Wegen dieser Aussage musste sich S. am Donnerstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Weniger ging es allerdings um den Vorwurf der Nötigung, sondern um die Frage, ob S., der laut einem Gutachten an Wahnvorstellungen leidet, eine Gefahr für sich selbst und andere darstellt.

Denn seit 2015 hat der 68-Jährige wiederholt Drohungen ausgesprochen und zweimal Polizeiautos beschädigt. Die Beamten hatten ihn daraufhin jedes Mal ins Otto-Wagner-Spital in die Psychiatrie gebracht. Zu unrecht, wie der Angeklagte findet. Aus diesem Grund sei er diesen Februar auch zur Staatsanwaltschaft gekommen und habe „im Ärger diese blöde Aussage“ gemacht. Sein Strafverteidiger Florian Kreiner sprach am Donnerstag von einer "Unmutsäußerung" aber "keiner Nötigung".

Wahnhafte Störung

Tatsächlich wirkte S. vor der Richterin klar. Der psychiatrische Gerichtsgutachter Peter Hofmann erklärte das vor allem mit den Medikamenten, die S. bekommt, seit er im Februar – in Folge seiner Aussagen – in der Justizanstalt Josefstadt in Haft kam. Problematisch sei hingegen, dass sich der Angeklagte immer noch verfolgt fühle.

Er habe eine wahnhafte Entwicklung im späteren Leben durchgemacht und leide nun an einer Altersparanoia. „Über den Grund kann man nur mutmaßen. S.ist draufgekommen, dass das vermeintlich gemeinsame Kind mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin nicht von ihm ist. In Folge hat er dann auch in Frage gestellt, ob seine anderen Kinder aus früher Ehe von ihm stammen“, so der Psychiater. Schließlich kam es zum Bruch mit der gesamten Familie.

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Die Paranoia habe sich dann auf andere Lebensbereiche übertragen. „Bei solch einer anhaltenden, wahnhaften Störung ist davon auszugehen, dass sich der Zustand verschlechtert – Kriminaltaten wären nicht auszuschließen“, meinte Hofmann, der aber ebenso betonte, dass S. davor Jahrzehnte unauffällig und rechtschaffen gelebt hat.

Auch deshalb war Anwalt Kreiner klar gegen eine Einweisung: „Mein Mandant würde wohl den Rest seines Lebens in der geschlossenen Abteilung verbringen." Der psychiatrische Gerichtsgutachter empfahl aufgrund der Gefährlichkeitsprognose dennoch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Richterin teilte diese Einschätzung und sprach sich für die Einweisung aus. Der Angeklagte und der Anwalt erbaten Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.