Betrugsprozess gegen Betreiber eines exklusiven Fahrradgeschäfts
Ein vom Radsport begeisterter Geschäftsmann, der im Sommer 2020 in Wien einen exklusiven Fahrrad-Shop eröffnet hatte, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom Anklagefaktum, dem Sohn eines bekannten Ex-Politikers unter Vorspiegelung falscher Tatsachen 85.000 Euro herausgelockt zu haben, wurde der 42-Jährige im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Fahrrad-Shop war bereits kurz nach der Eröffnung Gegenstand medialer Berichterstattung - offenbar auf Betreiben des Promi-Sohnes, wie Verteidiger Zaid Rauf in der Verhandlung behauptete. Dieser habe sich nämlich als Co-Geschäftsführer gesehen. „Er ist zu allen Zeitungen gelaufen und hat gesagt, ich hab ein Fahrrad-Geschäft“, sagte Rauf.
Die Träume des eigentlichen Betreibers vom großen geschäftlichen Erfolg mit edlen Fahrrädern erfüllten sich dagegen nicht. Zwei Jahre später musste er Insolvenz anmelden. Mit einem Grundkapital von 150.000 Euro hatte der gelernte Architekt vor allem professionelle Sportler mit erstklassigen Modellen bedienen wollen. „Es gab in Wien kein einziges Geschäft mit hochwertigen Rennrädern“, verriet er nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Eva Brandstetter). Sein Geschäft habe sich zunächst „sehr gut entwickelt“, dann ging ihm aber offenbar das Geld aus.
Aus Angst gehandelt
Um seine Mitarbeiter bezahlen und seine Schulden bei der Gebietskrankenkassa und dem Finanzamt bezahlen zu können, lockte er einem Bekannten ein Darlehen in Höhe von 275.000 Euro heraus. Als dieser sein Geld sehen wollte, legte er ihm ein gefälschtes Dokument vor, das vorgab, dass aus einem Vertrag heraus bald Bares in seine Taschen fließen werde und er den Kredit daher bald zurückzahlen könne. Er habe das aus Furcht vor seinem Gläubiger gemacht, behauptete der Angeklagte: „Er hat mir mit dem Kopf-Abschneiden gedroht und im Geschäft randaliert. Ich habe Angst bekommen.“
Der Staatsanwalt sah in dem Sohn des Ex-Politikers auch einen Geschädigten. Während der Beschuldigte zu den inkriminierten Fakten weitgehend geständig war, stellte er in diesem Faktum eine Täuschungsabsicht in Abrede. Er habe mit dem Promi-Sohn gar keinen Darlehensvertrag abgeschlossen, dieser sei vielmehr mit 20 Prozent in seine Gesellschaft eingestiegen und habe sich im Gegenzug eine Geschäftsführer-Position versprechen lassen. Das Gericht folgte in diesem Punkt im Großen und Ganzen der Verantwortung des 42-Jährigen.