AK Wien prüft Altbau-Mieten und holt Geld zurück
Von Verena Richter
Die Altbau-Mieten in der Hauptstadt sind oft weit höher als erlaubt. Im Schnitt zahlen Wienerinnen und Wiener in befristeten Altbauwohnungen 1.900 Euro zu viel, wie die Arbeiterkammer Wien vorrechnet.
In Summe seien es jährlich in ganz Wien 115 Millionen Euro.
Wer vermutet, zu viel zu bezahlen, kann seine Richtwertmiete ab sofort kostenlos überprüfen lassen. Bei Bedarf zieht die AK Wien für die Betroffenen auch vor Gericht.
Kosten entstehen für Mieter nicht und sie bekommen die erfolgreich zurückgeforderten Mietkosten zur Gänze ausbezahlt, erklärte AK-Präsidentin Renate Anderl das neue Angebot für AK-Mitglieder.
Voraussetzungen: Die Wohnung muss in einem vor 1945 errichten Altbau liegen, das gesetzliche Richtwertsystem anwendbar sein und die Mieter einen Hauptwohnsitz haben bzw. gehabt haben.
Richtwertmietzins: Seit April 2023 beträgt dieser 6,67 Euro pro Quadratmeter.
Altbau-Mietcheck: Infos zum Service gibt es online oder unter der Nummer 01 50 165 1343.
Verliert die AK das Verfahren, übernimmt diese sämtliche Verfahrenskosten. Kooperiert wird auch mit gemeinnützigen Mieterschutzorganisationen und der Mieterhilfe der Stadt Wien, um Betroffenen über das Angebot zu informieren.
Anderl kritisiert "Fantasiemieten"
In Wien gibt es rund 211.000 private Altbau-Mietwohnungen, rund zwei Drittel davon haben einen Richtwertmietzins.
Der dazugehörige Mietdeckel sei jedoch intransparent, Zu- und Abschläge schwer zu berechnen und undurchschaubar. "Die Mieter sind den Vermietern und ihren Fantasiemieten ausgeliefert", kritisierte Anderl.
Es würden oft beliebige Zuschläge von 50 bis 110 Prozent des Richtwertes verlangt werden, ohne dass diese begründet werden müssen.
Es sei auch inakzeptabel, dass ein Lagezuschlag verlangt werde, wenn eine neue U-Bahn gebaut werde. "Das sind steuerfinanzierte Leistungen. Hauseigentümer oder Vermieter tragen nichts dazu bei", ergänzte Ilkim Erdost, Bereichsleiterin bei der AK.
Warnung vor Geschäftsmodell mit Prozessen
Gewarnt wird vor sogenannten Prozessfinanzierungsunternehmen. Diese hätten Verfahren wegen zu viel bezahlter Mieten zu ihrem Geschäftsmodell gemacht.
Die Firmen treten laut AK vor allem in Häusern auf, in denen die Verfahren 100-prozentig zu gewinnen sind. Im Erfolgsfall behalten die Prozessfinanzierer bis zu 50 Prozent - in Einzelfällen noch mehr - der Mietsenkung ein.
Grundsätzlich fordert die AK von der Bundesregierung ein "einheitliches, einfaches Mietrechtsgesetz mit wirksamen Mietobergrenzen". Konkret bedeute dies etwa die klare Begrenzung der Art und Höhe der Zuschläge.
Rückwirkende Mietpreisbremse gefordert
Auch die beschlossene Mietpreisbremse müsse repariert werden, es brauche eine "echte" Mietenbremse mit maximal zwei Prozent Erhöhung pro Jahr - auch rückwirkend für 2022 und 2023.
Die Mietbremse der Regierung mit fünf Prozent sei "fast wirkungslos". Die Inflationsprognosen, die als Grundlage für die Mieterhöhungen dienen, liegen jedenfalls unter besagten fünf Prozent.
Aus für Befristungen
Ein Aus will man für die Befristungen von Mietverhältnissen, diese sollen nur mehr bei Eigenbedarf für Privatpersonen erlaubt sein.
Laut Arbeiterkammer werden in Wien für private Altbauwohnungen pro Jahr rund 24.000 neue Mietverträge abgeschlossen. Mehr als jeder zweite davon, genau 59 Prozent, seien befristet.
"Viele werden in befristete Mietverträge gedrängt. Mieter scheuen sich ihren Mietzins prüfen zu lassen und fürchten, dass ihr Vertrag nicht verlängert wird. Gesetzeswidrig überhöhte Mieten sind die Regel", schilderte Erdost.