16 Prozent mehr Meldungen wegen Geldwäsche
Die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes verzeichnete 2022 insgesamt 6.903 Akteneingänge, was eine Steigerung von 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet und den Trend der letzten Jahre fortsetzt - 2021 waren es 5.952. Eine zunehmende Sensibilisierung bei den meldepflichtigen Berufsgruppen trägt zu dieser Steigerung bei.
716 Anfragen liefen über internationale Kanäle an die Geldwäschemeldestelle ein. 4.594 Meldungen stammten von Banken, gefolgt von Virtual Currency Exchangers (VASP), die 22 Prozent mehr Verdachtsmeldungen erstatteten als im Jahr zuvor. 2,2 Millionen Euro wurden aufgrund von Verdachtsmeldungen in Österreich sichergestellt.
Cyber-Betrug im Spitzenfeld bei Vortaten
Geldwäsche ist ein sogenanntes Anschlussdelikt, was bedeutet, dass das zu waschende Vermögen aus bestimmten, schweren Straftaten stammen muss. Eine Analyse zeigt, dass Geldwäsche ohne konkreter oder erkannter Vortat am häufigsten (34 Prozent) als Meldungsgrund angegeben wurde, an zweiter Stelle folgt Betrug, hier vor allem der Cyber-Betrug (30 Prozent). Der Tochter-Sohn-Trick war am häufigsten Inhalt von Verdachtsmeldungen, gefolgt von Bestellbetrug bei dem die Ware nicht geliefert wurde, Bestellbetrug mit fremdem Namen, Abbuchung mittels NFC-Funktion sowie Zechprellerei, Taxi-, Tank- und Mietbetrug.
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- Die Geldwäschemeldestelle ist die zentrale Stelle für die Entgegennahme und Analyse von Sachverhalten im Zusammenhang mit Geldwäscherei, ihren Vortaten oder mit Terrorismusfinanzierung.
- Sie bildet in ihrer Zentralstellenfunktion die einzige Ansprechstelle für meldepflichtige Berufsgruppen. Die Filtertätigkeit bildet ihre Kernfunktion.
- Aufgrund des hohen Informationsaufkommens der meldepflichtigen Berufsgruppen muss die Geldwäschemeldestelle aus den zahlreichen Verdachtsmeldungen jene herausfiltern, denen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine strafbare Handlung zugrunde liegt. Dieses Analyseverfahren dient zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, denn es werden nur solche Sachverhalte übermittelt, die strafrechtlich zu verfolgen sind.
Wenn gegen die Geschäftsabwicklung oder die Transaktion Bedenken bestehen, so kann sie ein vorläufiges Transaktionsverbot aussprechen und mittels Anordnung der Staatsanwaltschaft die Vermögenswerte beschlagnahmen. 2022 konnten von der Meldestelle in 69 Fällen Sicherstellungsanordnungen bei der Staatsanwaltschaft angeregt und dadurch 2,2 Millionen Euro beschlagnahmt und für die Opferentschädigung gesichert werden. Im Berichtsjahr wurden 81 rechtskräftige Urteile wegen Geldwäscherei verzeichnet, was ein Minus von 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
Sanktionsumgehung durch Weißrussland
Im Februar 2022 konnten die Ermittler erhöhte Finanzströme von Weißrussland in den Euro-Raum und wieder retour feststellen. Die Analysen zeigten, dass ein günstiger Wechselkurs genutzt wurde, um weißrussische Rubel in Euro und wieder zurück zu wechseln. Dabei erfolgten bei österreichischen Bankomaten mit weißrussischen Bankomatkarten zahlreiche Barabhebungen in Euro. Anschließend wurden das behobene Bargeld auf Eurokonten eingezahlt und in Weißrussland wiederum in Rubel abgehoben.
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Diese Vorgangsweise brachte den Beteiligten eine sehr hohe Rendite durch die Bereitschaft weißrussischer Banken für einlangende Euro-Devisen derart günstige Wechselkurse anzubieten, dass sogar die Wechselgebühren im Euro-Raum kompensiert werden konnten. Dieses Vorgehen ist auf die geltenden EU-Sanktionen gegen Weißrussland zurückzuführen, denn neben einem Barverkehrsverbot mit weißrussischen Unternehmen besteht auch ein generelles Transaktionsverbot mit der weißrussischen Zentralbank oder von ihr kontrollierten Unternehmen. Die Sanktionen waren wohl ausschlaggebend für den hohen Bedarf an Devisen und dem daraus resultierenden attraktiven Wechselkurs. Nachdem die Geldwäschemeldestelle eine Warnmeldung zur möglichen Sanktionsumgehung aussprach, verschwand dieses Geschäftsmodell sofort wieder.
Über 600 Millionen Euro an Abgaben hinterzogen
Scheinfirmen-Konstrukte beschäftigten die Geldwäschemeldestelle auch 2022 wieder verstärkt: Der Trend zur Gründung von Scheinunternehmen hat sich besonders im Baugewerbe weiter fortgesetzt. Diese werden dazu eingesetzt, um Sozialabgaben im großen Stil vorzuenthalten und Steuern zu hinterziehen. Die Aufdeckung und Bekämpfung von Scheinunternehmen ist ein gemeinsamer Schwerpunkt der A-FIU und des Amts für Betrugsbekämpfung. Durch die Veröffentlichung dieser Vorgehensweise im Jahr 2021 und die daraufhin erstatteten Verdachtsmeldungen durch die Banken wurden die enormen Dimensionen der vorenthaltenen Sozialleistungen und hinterzogenen Abgaben sichtbar: In den vergangenen zwei Jahren wurden über 600 Millionen Euro in bar von Scheinunternehmen behoben. Dieses Geld wird meist für die Bezahlung von Schwarzarbeitenden verwendet. Die Verdachtsmeldungen lassen jedoch auf eine hohe Dunkelziffer schließen.
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