Chronik/Tirol

Land Tirol will an der Höhe der Leerstandsabgabe schrauben

Eine Woche läuft die Frist noch - genauer gesagt bis 30. April. Dann muss die Leerstandsabgabe in allen Tiroler Gemeinden, in denen diese eingeführt wurde, von den Betroffenen entrichtet werden. Und das sind alle Eigentümer, die ihre Wohnung länger als ein halbes Jahr lang leer stehen lassen haben, so sie nicht eine der Ausnahmen geltend machen können.

Am 1. Jänner 2023 ist das entsprechende Landesgesetz in Kraft getreten, mit dem eben die Grundlage für diese Abgaben eingeführt wurde. Doch die Regelung erweist sich, wie berichtet, offenkundig als zahnlos: Im Spekulanten-Hotspot Innsbruck gingen bis Anfang März gerade einmal 23 Leerstandsmeldungen durch Eigentümer ein.

Viel hat sich seither - trotz eines Infoschreibens an alle Innsbrucker Haushalte - nicht getan.

Nur 50 Meldungen in Innsbruck

Kurz vor der Deadline steht man nun bei 50 Meldungen, 40 weitere seien in Überprüfung, heißt es auf KURIER-Anfrage von der Stadt. Deren Leerstandsmonitoring, das noch nicht einmal das gesamte Gemeindegebiet umfasst, zeigt aber: Mindestens 3.500 Wohnungen in der Tiroler Landeshauptstadt wiesen im Vorjahr länger als 6 Monate weder einen Haupt- noch einen Nebenwohnsitz auf.

Auf ganz Innsbruck hochgerechnet dürften es sogar 7.000 Wohnungen sein. Das Problem: Die Abgabenpflichtigen bekommen keine Vorschreibung, sie müssen sich selbst melden.

Und wer das nicht tut, hat wenig zu befürchten. Das Land ist nämlich der Ansicht, dass die Kommunen Gebäude- und Melderegister nicht miteinander verschneiden dürfen, wenn sie Drückebergern auf die Schliche kommen wollen. Dabei liefern genau diese beiden Datensätze bereits die Informationen für das Leerstandsmonitoring.

Dass mit der Leerstandsabgabe bist dato "nicht der Lenkungseffekt" erzielt wurde, "den wir uns erwartet haben", gestand auch Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) am Dienstag bei einem Pressegespräch nach der Sitzung der schwarz-roten Landesregierung ein. 

Er nahm auch Stellung dazu, dass Justizministerin Alma Zadić (Grüne) gegenüber der Tiroler Tageszeitung erklärt hatte, dass sie keine Datenschutz-Probleme bei einer Koppelung von Daten sieht, wenn es um die Kontrollen geht. Vor der Gesetzeserstellung in Tirol habe man eher Vorbehalte aus dem Justizministerium wahrgenommen, so Mattle. An dieses habe man nun eine neue Anfrage zur Auslegung gestellt.

Landeshauptmann für Datenabfragen

Für den Landeshauptmann ist aber auch klar: "Wenn wir bei der Leerstandsabgabe in die Gänge kommen wollen, wird ein Verschneiden unauskömmlich sein." Herrscht rechtliche Klarheit, soll diese Möglichkeit Eingang in eine Novelle des Leerstandsabgabe-Gesetzes finden, die für Herbst "ins Auge genommen" wird.

Bei dieser Gelegenheit will die Landesregierung dann auch den nunmehr vom Bund durch Verländerung der Kompetenzen bei der Leerstandsabgabe geschaffenen Spielraum nutzen, um diese zu erhöhen. Ein vom Land beauftragtes Gutachten soll die Grundlage für den entsprechenden Rahmen zeigen, der möglich ist. Des weiteren wird es aber auch eine Präzisierung bei der Formulierung der Ausnahmen geben, die derzeit von der Zahlung befreien.

Rote Bedenken

Beim Thema Datenschutz müsse man aber jedenfalls "sensibel vorgehen", ließ Wohnbau-Landesrat Georg Dornauer (SPÖ) weiter Skepsis durchklingen. Er ortet nicht nur Bedenken in der Beamtenschaft des Landes, sondern auch bei jener der Stadt. Zwischen beiden Ebenen gab es zum Thema bereits Gespräche.

Dornauer spielte den Ball zurück an Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne), der die sogenannte Rasterfahndung mittels Datenbanken fordert. Der solle doch seine Beamten anweisen, diese durchzuführen, wenn er keine Bedenken hegt. Der SPÖ-LH-Vize wies mehrfach auf die Gefahr eines Amtsmissbrauchs hin, sollte es zu Verstößen gegen den Datenschutz kommen.