Chronik/Tirol

Tirol: Mutmaßliches Kunstfälscher-Ehepaar vor Gericht

Ein Ehepaar im Alter von 65 und 60 Jahren hat sich am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht unter anderem wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges verantworten müssen. 

Ihnen wurde vorgeworfen, von 2019 bis 2022 zahlreiche gefälschte Werke namhafter Künstler wie Gerhard Richter, Keith Haring, Andy Warhol oder Jean-Michel Basquiat verkauft oder angeboten zu haben. Die im Herbst in der Schweiz verhafteten Angeklagten waren zu Prozessbeginn geständig.

Gefälschte Drucke

Laut Anklage soll das aus Deutschland stammende und in Tirol lebende Paar durch vorwiegend gefälschte Drucke Dritte geschädigt haben. So sollen sie etwa einem Mann 59 gefälschte Werke Richters zu einem Preis von 669.503 Euro verkauft haben. In einem weiteren Fall sollen sie Fälschungen von Jeff Koons, Robert Longo, Damien Hirst, KAWS und Basquiat um 39.000 Euro verkauft haben. 

Zudem wurden sie beschuldigt, einer Galerie Werke, die vermeintlich von Alex Katz und Mel Ramon stammen, um 110.267 Euro untergejubelt haben. Bei einem Kölner Auktionshaus soll es wiederum nur zum Versuch gekommen sein, Werke von Haring, Warhol und Richter zur Versteigerung anzubieten.

Hoher Aufwand

Zur Verschleierung dürfte das Paar einen hohen Aufwand betrieben haben. Stets wurde die Herkunft der angeblichen Kunstschätze und Unterschriften auf den Kunstwerken gefälscht. Im Fall von Gerhard Richter sollen "Vorlagen aus dem Internet" verwendet worden sein, die dann über Online-Portale ausgedruckt worden sein sollen, sagte die Staatsanwältin. 

Die beiden hätten "diverse Firmen erstellt. Die Mitarbeiterinnen auf den Websites waren einfach Models aus dem Internet". Die Scheinfirmen - u.a. in den USA "beheimatet" - sollten die Echtheit der Kunstwerke bestätigen.

Schuldig bekannt

"Meine Mandanten werden sich im Sinne der Anklage schuldig bekennen", sagte Verteidiger Markus Abwerzger gegenüber dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Paul Menardi. Die Angeklagten verwiesen bei ihrer Einvernahme auf eine bereits vor Gericht eingebrachte Stellungnahme. 

Der erstangeklagte 65-Jährige sei seit 2010 als Kunsthändler tätig: "Der Großteil seiner Geschäfte war legal", betonte der Anwalt. Seine zweitangeklagte Ehefrau habe ihrem Mann "vertraut" und seine "Anweisungen ausgeführt". "Sie hat natürlich dazu beigetragen, hat Konten gehabt und telefoniert", räumte er aber ein. Die beiden hätten zudem einen "beträchtlichen Schaden gut gemacht" und 150.000 Euro bereits zurückbezahlt.

Abwerzger verwies indes auf Besonderheiten der Kunstszene. "Die Szene ist geprägt von großer Gier". Rund die Hälfte aller Drucke, Radierungen und Lithografien sollen gefälscht sein. "Das zeigt, was am Kunstmarkt Sache ist", hielt der Verteidiger fest. Auch das Ehepaar spielte einen gewissen "Standard" vor, etwa durch den Besitz eines Porsche: "Man hat sich größer dargestellt, als man tatsächlich ist." Bei einer Verurteilung drohen dem Paar ein bis zehn Jahre Haft.