Steirerin wollte Vater töten: "Hab' gedacht, ich muss das machen"
Eine Frage bleibe offen, überlegt die Staatsanwältin. "Warum? Warum reißt es sie dazu hin, ihren Vater töten zu wollen?" Doch darauf könne sie keine Antwort geben, betont die Anklägerin. "Und sie vermutlich auch nicht."
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Eine 35-Jährige Steirerin ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht, weil sie ihren Vater erschießen beziehungsweise - weil die Waffe nicht geladen war - erwürgen wollte.
"Die Vorfälle waren so", merkt der Verteidiger an. "Hier gibt es nichts zu verteidigen." Die 35-Jährige ist in dem Verfahren aber nur Betroffene, nicht Angeklagte: Aufgrund einer schweren, seit 2015 bestehenden psychische Erkrankung gilt sie als unzurechnungsfähig.
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Aus dem Grund beantragt die Staatsanwältin nur die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum und keine Haftstrafe. Darüber entscheidet dennoch ein Schwurgericht.
"Ich hab' gedacht, ich muss das machen, meinem Vater was antun", erzählt die Frau am Mittwoch. "Ich war wie in einer Traumwelt und wollte wieder aufwachen." Ob sie Stimmen gehört habe, will der Richter wissen. "Nein, aber ich habe so viel durcheinander gelesen und war so aufgeregt."
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Auslöser für den psychotischen Schub könnte der Moment gewesen sein, als ihre Eltern ihren kleinen Sohn aufnahmen. Sie sei überfordert gewesen, gibt die Frau zu. "Ich hab' das dann mit der Luftdruckpistole machen müssen", wiederholt sie: "Um meinen Sohn zu retten." - Und versuchte, in das Gesicht des Vaters zu schießen, der gerade den kleinen Enkel am Arm hatte. Doch die Luftdruckpistole war nicht geladen. Danach würgte sie den Vater: "Das habe ich nachgelesen, ich weiß es nicht mehr."
Zweiter Vorfall
Nach der Einweisung in eine Klinik gab es danach einen zweiten Zwischenfall: Die Betroffene würgte auch eine Patientin, die ebenfalls in Therapie war. "Sie ist mir wie der Frühlingsnarr vorgekommen. Ich habe gedacht, ich muss sie töten", erinnert sich die 35-Jährige.
Weitere Taten wahrscheinlich - bis zum Mord
Eine Krankenschwester ging dazwischen, das Opfer überlebte. Der Gerichtspsychiater attestiert der 35-Jährigen eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“, bei der ambulante Therapie nicht ausreiche: Mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ sei mit weiteren Straftaten zu rechnen – bis zum Mord.
Die Geschworenen folgen dem Antrag der Staatsanwältin, die Steirerin kommt in stationäre Behandlung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.