Zukunft der Ukrainer in Österreich ist noch ungewiss
Von Johanna Kreid
Zerstörte Städte, Tausende Tote, auseinandergerissene Familien: Eineinhalb Jahre dauert der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. 70.000 Ukrainer haben in Österreich ein sicheres Zuhause gefunden. Ein Ende des Krieges ist nicht in Sicht – doch wie sich ihre Zukunft hier gestaltet, ist für viele Ukrainer noch ungewiss.
Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe luden am Montag zu einer Pressekonferenz, um auf das Problem aufmerksam zu machen: „Beide Seiten brauchen langfristige Perspektiven: die Ukrainer, aber auch Arbeitgeber und Vermieter in Österreich“, so Caritas-Generalsekretärin Anna Parr. Das fördere auch die Integration. Gefragt sei ein „pragmatischer Ansatz“.
Aufenthalt als Vertriebene
Aktuell gelten Menschen aus der Ukraine in der EU als Vertriebene. Ihnen sind Aufenthalt sowie Arbeitsmarktzugang bis März 2024 erlaubt; dies wird wohl bis März 2025 verlängert.
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Krieg in Europa: Am 24. Februar 2022 begann der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine.
17,6 Millionen Menschen sind im Land auf humanitäre Hilfe angewiesen.
70.000 Ukrainer finden aktuell ein sicheres Leben in Österreich, der Großteil davon sind Frauen. Als Vertriebene haben sie in der EU ein vorübergehendes Arbeits- und Aufenthaltsrecht.
Es brauche aber darüber hinaus einen Aufenthaltstitel, sagte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser.
Über "Rot-Weiß-Rot-Karte"?
Angedacht werde, dies über die „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ zu regeln: Dieses Modell ermöglicht qualifizierten Drittstaatsangehörigen, in Österreich eine Zeit lang zu arbeiten. „Bei Ukrainern handelt es sich aber um Schutzsuchende, um Mütter mit Kindern oder Ältere. Nicht alle entsprechen Anforderungen, die an Fachkräfte gestellt werden“, gab Moser zu bedenken. Eine Alternative wäre eine Gleichstellung von Ukrainern mit Asylberechtigten.
Wechsel ins Sozialhilfesystem
Zudem würden Ukrainer mit der Rot-Weiß-Rot-Karte auch ins Sozialhilfesystem wechseln. Was grundsätzlich eine Verbesserung wäre: Derzeit erhalten Vertriebene eine Grundversorgung, je nach Situation sind das um die 300 Euro. Im Sozialhilfesystem wären es um die 900 Euro. „Wir müssen aber verhindern, dass Menschen beim Wechsel von einem System ins andere in eine Lücke fallen und mehrere Monate gar kein Geld erhalten“, warnte Parr. Und auch die Familienzusammenführung müsse weiter möglich sein.
Seitens des Innenministeriums hieß es, Gespräche mit Integrationsministerin, Arbeits- und Sozialminister „laufen gelassen und ohne Zeitdruck“. Vorrang habe die Integration in den Arbeitsmarkt und nicht eine Zuwanderung ins Sozialsystem.
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