Chronik/Österreich

Strafen: Wir, einfach unverbesserlich

Seit zwei Wochen gelten die restriktiven Maßnahmen der Regierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus – per Gesetz.

Seitdem wird auch propagiert, dass es aktuell nur noch vier Gründe gibt, um das Haus (oder die Wohnung) zu verlassen: 1. Arbeit. 2. Dringend notwendige Besorgungen (also etwa der Gang zum Supermarkt). 3. Mitmenschen zu helfen. 4. Bewegung im Freien, mit einem Mindestabstand von einem Meter. Stichwort: Füße vertreten.

Einmal mehr wurden diese Maßnahmen aber am Wochenende auf die Probe gestellt: Die Menschen, hungrig nach Sonne und frischer Luft, genossen ihr Wochenende: auf der Wiener Donauinsel, auf der Grazer Mur-Promenade oder am Linzer Donaustrand. Es war so viel los, dass es nicht allen gelungen ist, den nötigen Abstand auch tatsächlich einzuhalten. Die Polizei war im Dauereinsatz.

In der Steiermark feierte am Samstag ein Mann seinen 40. Geburtstag – mit Freunden in seiner Garage.

Und schon am Freitag trat ein Oberösterreicher den Weg nach Graz an, um seine Freundin zu besuchen. Er wurde angezeigt.

Tausende Anzeigen

Bei Verstößen gegen das Covid-19-Gesetz drohen allen Unbelehrbaren hohe Verwaltungsstrafen. 7.000 Anzeigen gab es bis zum Beginn des Wochenendes. Wie viele dazugekommen sind, will das Innenministerium am heutigen Montag bekannt geben. Laut Detlef Polay, Sprecher des Stabes im Innenministerium, hält sich „ein Gros der Menschen wirklich konsequent an die Vorschriften“.

Der KURIER hat sich angesehen, welche Strafen bei welchen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen drohen.

Darf ich mich mit Freunden zum Spazierengehen treffen?

Nein. Gemeinsam draußen die Füße zu vertreten ist nur mit jenen Menschen erlaubt, mit denen man zusammenlebt. Die Polizei kontrolliert, klärt auf, lässt sich aber mitunter Wohnungsschlüssel zeigen. Um mehr Platz zu schaffen, überlegt Wiens Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne), die Straßen für Fußgänger zu öffnen.

Ist es erlaubt, zu Hause eine Geburtstagsparty zu schmeißen?

Wenn die Sause nicht nur online stattfindet – Nein. Uneinsichtige Partygäste in der Steiermark kassierten am Wochenende genau dafür Anzeigen. Ein Mann lud zu seinem 40. Geburtstag Freunde in die Garage. Die Polizei bekam Wind davon, löste die Party auf und erstattete Anzeigen: Die Strafe kann geschmalzen sein: 3.600 Euro kann das jeden Partygast kosten. Eindringlich zu versichern, dass man nicht am Coronavirus erkrankt ist – wie das die Steirer taten – hilft übrigens nichts.

Man hört ständig etwas anderes. Darf ich jetzt mit dem Kind auf den Spielplatz gehen oder nicht?

Die Regelungen in den Bundesländern sind unterschiedlich, das sorgt für Verwirrung. In Wien sind alle Spielplätze gesperrt. In Salzburg darf man nicht auf den Spielplatz gehen. Wer dagegen verstößt, muss mit bis zu 3.600 Euro Strafe rechnen. In Tirol hingegen, wo landesweite Quarantäne herrscht, schon.

Warum sind in Wien manche Parks geöffnet und manche nicht?

In Wien sind die Bundesgärten geschlossen, etwa der Augarten und Schönbrunn – das sorgte für Kritik. Die Parks der Stadt sind geöffnet. Man darf auf einer Bank sitzen und im Gras liegen, muss aber den Mindestabstand einhalten. Auch hier gilt: Bei Zuwiderhandlung: 3.600 Euro Strafe.

Darf man noch auf einen Sportplatz gehen?

Nein, zumindest nicht, wenn man dort Sport betreiben will. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind Funktionäre im Dienst. Der Platzwart darf auf dem Fußballplatz also Rasenmähen, Fußballspielen aber nicht. Ein 23-Jähriger, der am Samstag in OÖ in einem Klettergarten abstürzte und lebensgefährlich verletzt wurde, war somit trotz aller Tragik gesetzeswidrig unterwegs.

Was passiert, wenn ein Wirt trotz Verbots sein Lokal aufsperrt?

Der Wirt muss zahlen. Die drakonische Maximalstrafe liegt bei 30.000 Euro und gilt für Gasthäuser, Cafés und Imbissbuden gleichermaßen. Im niederösterreichischen Hollabrunn traf die Polizei einen Wirten mit zwei Gästen an der Schank an, er wurde angezeigt.

Bei einer Eisdiele ist die Sache allerdings nicht ganz so eindeutig. In Wien wollte am Samstag der Eissalon Mauß in der Thaliastraße öffnen. Die Wirtschaftskammer gab ihr Okay, die Behörde aber nicht: Der Eissalon blieb zu.

Für die Betretungsverbote im Handel (samt Strafandrohung in der Höhe von 30.000 Euro) gibt es 21 Ausnahmen. Darunter Lebensmittelhändler, Bäcker, Fleischer, Apotheken und Drogerie.

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