Chronik/Österreich

Welche Bundesländer mit Sonntag alles öffnen, welche noch zuwarten

Regional, regional, regional: So lautet das Motto nach dem Corona-Gipfel über das Ende des vierten Lockdowns im Kanzleramt von Mittwoch. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, endet der Lockdown für Geimpfte und Genesene mit 12. Dezember. Das tatsächliche Ende sieht, je nach Bundesland in dem man wohnt, aber unterschiedlich aus. Festgelegt wurden seitens des Bundes nur Mindeststandards, die Länder können je nach Bedarf strenger vorgehen. Und das tun sie auch.

In Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark werden die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe erst am 17. Dezember ihre Pforten öffnen. Ähnlich macht es auch Kärnten, wie es am Donnerstag verkündet wurde.

Am 17.Dezember geht auch Oberösterreich - wie bereits seit langem angekündigt -  aus dem Lockdown.

Wie es mit Wien weitergeht, steht bereits seit Dienstag fest: Die Gastro bleibt hier bis 20. Dezember zu.

Mehr Freiheit gibt es für Gastronomie und Hotellerie im Burgenland, Tirol und in Vorarlberg. Hier öffnen genannte Bereiche ab Sonntag. Die Nachtgastro bleibt zu. Ebenso gilt für die Gastro selbst eine Sperrstunde ab 23 Uhr. 

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„Die heutigen Ergebnisse sind die Unterkante an österreichweit geltenden Maßnahmen. Klar ist, wir werden in Kärnten jedenfalls weiterhin größte Vorsicht und Sorgfalt walten lassen. Es gilt die Formel: So viele Schutzmaßnahmen wie nötig, so viele Öffnungen für geimpfte Menschen wie möglich. An oberster Stelle stehen für mich und die Landespolitik der Schutz von Leib und Leben aller in Kärnten lebenden Menschen, der Schutz der Intensivstationen und Spitäler und schließlich das Offenhalten der Schulen in Präsenzunterricht“, teilte Kaiser in einer Presseaussendung mit. 

Regelung der Unterkante

Apropos Unterkante: Die bundesweite „Unterkante“ erlauben es den Ländern, nach dem Lockdown-Ende wieder alle Bereiche (Handel, Dienstleister wie Friseure, Gastronomie, Tourismus, Kultur, Sport) außer der Nachtgastronomie für Geimpfte und Genesene zu öffnen - allerdings mit Schutzmaßnahmen. Betreten werden können diese Bereiche nur mit 2G-Nachweis - also geimpft oder genesen. Ungeimpfte bleiben jedenfalls weiterhin im Lockdown. Auch greift eine umfassende FFP2-Maskenpflicht.

Der Handel sowie die körpernahen Dienstleister können ab Montag aufsperren. Kultureinrichtungen dürfen wieder bis zu 1.000 Gäste begrüßen, sofern es zugewiesenen Sitzplätze gibt. In geschlossenen Räumen gilt auch hier zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht.

Sportbereiche dürfen (sowohl In- als auch Outdoor) mit 2G-Nachweis laut APA-Informationen genutzt werden, die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung. Davon betroffen sind u.a. auch Fitnessstudios. Weiterhin zu bleiben die Nachtgastronomie sowie Apres-Ski-Lokale.

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