Chronik/Österreich

Verhandlungen um Ärztehonorar: Noch kein dritter Stich in den Ordinationen

Berta Kern, rüstig und bester Stimmung, zieht ihre Weste aus, lächelt in die Kameras und sagt: „Geht scho!“ Ein paar Sekunden später ist die Bewohnerin des Pflege- und Betreuungszentrums St. Pölten die erste Österreicherin, die eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten hat.

Weil die Senioren in dem Heim bereits im Dezember des Vorjahres immunisiert wurden, sind sie nun wieder an der Reihe. „Dumm sind die, die sich nicht impfen lassen“, sagt Kern. Sie habe bislang keinerlei Nebenwirkungen gespürt, es gehe ihr gut. „Es erkranken so viele Menschen, dazu will ich nicht gehören“, betont die 90-Jährige, die auch Applaus von den Landesrätinnen Ulrike Königsberger-Ludwig und Christiane Teschl-Hofmeister erhält. Markus Klamminger, Direktor für Medizin und Pflege in Niederösterreich, erzählt, dass vor drei Wochen noch zehn Corona-Patienten in den Krankenhäusern behandelt werden mussten. „Jetzt sind es 102 Personen. Mehr als 90 Prozent davon sind nicht geimpft“, berichtet Direktor Klamminger.

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Allerdings wird der Start der dritten Impfrunde auch von Unsicherheiten begleitet. Denn noch ist offen, wie hoch das Honorar für niedergelassene Ärzte ist, die sich an der Kampagne beteiligen. Die nötigen Verhandlungen zwischen Ärztekammer und Gesundheitsministerium sind noch nicht abgeschlossen.

Regelung läuft aus

Sie wurden notwendig, weil die bestehende Regelung nur für die Verabreichung des Erst- und Zweitstichs Gültigkeit hat.

Dafür wurde seinerzeit ein Stundentarif von 150 Euro festgelegt. Dieser geht vor allem an Ärzte, die bei den Impfungen in Alten- und Pflegeheime beteiligt sind. Für die Impfungen in den Ordinationen liegt das Honorar bei 25 Euro (Erststich) bzw. 20 Euro (Zweitstich).

Die nächste Verhandlungsrunde zwischen Kammer und Ministerium steht heute, Donnerstag, an. Im Vorfeld geben sich beide Seiten wortkarg, was die Knackpunkte betrifft. Dem Vernehmen nach streben die Ärztevertreter eine ähnliche Honorarhöhe wie die bisher gültige an.

Mehr Aufklärung nötig

Wobei die Drittimpfung (im Fall des Impfstoffes von Johnson & Johnson ist es streng genommen eine Zweitimpfung) etwas aufwendiger als die Erst- und Zweitimpfung. Es handelt sich um einen sogenannten off label use, weil es noch keine offizielle behördliche Zulassung der vorhandenen Impfstoffe für die Auffrischungen gibt. Das macht eine ausführlichere Patientenaufklärung durch den Arzt erforderlich.

Die Zeit drängt, sollen doch in den meisten Bundesländern die Auffrischungsimpfungen Mitte des Monats in großem Stil starten. Im Gesundheitsministerium gibt man sich dennoch entspannt. Denn die Impfstraßen sind nicht von der Tarifdiskussion betroffen. Die dort anfallenden Kosten werden über den Zweckzuschuss abgedeckt, sagt eine Sprecherin. Man ist zuversichtlich, dass man auch für den niedergelassenen Bereich eine Lösung findet.