Die steirischen Gemeinden wählen: Sauberere Wahlen hat man kaum gesehen
Für rund 800.000 Steirer ist heute erst der 22. März. Zumindest steht dieses Datum auf den Stimmzetteln, die sie in den mehr als 1.000 Wahlsprengeln der 285 Gemeinden ausgeteilt bekommen. Das ist kein Druckfehler, sondern Absicht und somit nur eine der Besonderheiten dieser ersten bundeslandweiten Wahl im Corona-Modus.
Was hat es mit dem falschen Datum auf sich?
Die steirischen Gemeinderatswahlen waren plangemäß für 22. März angesetzt. Aber dann kam die Corona-Krise. Zu groß war der Politik die Gefahr, Infektionsherde in kleinen Wahllokalen zu züchten oder Wähler vor der Stimmabgabe abzuschrecken.
Der Landtag verschob die Wahlen deshalb am 17. März auf einen noch unbestimmten Termin, doch da waren die Stimmzettel längst gedruckt. Da das Bundesland nur verschoben hat und nicht abgesagt, bleiben diese Wahlzettel wie auch sämtliche Wahllisten der Parteien gültig. Deshalb steht heute das falsche Datum auf den Zetteln.
Ist die Verschiebung rechtlich gedeckt?
Laut steirischer Politik wie Landesjuristen: ja. Sie wähnen sich auch vor einer möglichen Wahlanfechtung sicher und gehen damit weiter als ihre Kollegen in Vorarlberg. Im westlichsten Bundesland wurden die Gemeinderatswahlen vom 13. März nicht verschoben, sondern abgesagt. Dort wurde sämtliches Prozedere neu gestartet. Allerdings musste der Landtag der Steiermark überhaupt erst ein Gesetz beschließen, um die komplette Verschiebung zu ermöglichen: Die steirische Gesetzordnung hatte für so eine Situation bis 17. März nichts vorgesehen.
Warum sollen Wähler trotz bundesweiter Lockerungen Maske tragen?
Die Landeswahlbehörde will so mögliche Clusterbildungen verhindern und bittet die Wähler, während der Stimmabgabe Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „Wir appellieren an die Vernunft“, begründet Wahlleiter Manfred Kindermann: Es sei nicht auszuschließen, dass es in Stoßzeiten zu Gedränge komme.
Allerdings ist dies nur eine Empfehlung, keine Auflage. Eine Maske kann das Land den Bürgern nach den bundesweiten Lockerungen nicht verpflichtend vorschreiben. Die Wahlbeisitzer werden aber durchgehend Visier oder Maske verwenden.
Welche Schutzmaßnahmen werden darüber hinaus getroffen?
Das Land Steiermark gab einen „Hygieneleitfaden zu Covid-19“ heraus, der für die Wahlen in den 285 Gemeinden (alle außer Graz) ausgearbeitet wurde. Wert wird auf Sauberkeit und Desinfektion gelegt: An den Eingängen der Wahllokale wurden Spender mit Desinfektionsmittel aufgestellt; die Wähler sind angehalten, vor Stimmabgabe die Hände zu desinfizieren.
Sie müssen ihren eigenen Stift mitbringen; sollten sie keinen dabei haben, bekommen sie einen Kugelschreiber zum einmaligen Gebrauch. Diese Stifte werden danach gesammelt und vermutlich vernichtet. In den Räumen wurden Einbahnsysteme eingerichtet, die Pulte müssen „nach Möglichkeit“ nach jedem Wahlgang desinfiziert werden. Die Wahlbeisitzer, die die Stimmzettel aushändigen, tragen Handschuhe. Das Land Steiermark hat für diese Maßnahmen Kosten von exakt 562.866,50 Euro kalkuliert das sind 70 Cent pro Wahlberechtigtem.
Könnte die Pandemie Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung haben?
Das ist kaum abschätzbar. Doch es gibt ein Indiz, dass weniger Wähler ins Wahllokal wollen: Heuer wurden 173.000 Wahlkarten beantragt, 2015 betrug die Anzahl weniger als ein Drittel. Apropos Wahlkarten: 33.480 Wähler haben ihre Stimmen schon vor der Verschiebung abgegeben. Diese bleiben gültig.