Chronik/Österreich

Doppelmord-Prozess in Graz: "Ich habe sie angebetet"

"Das sind die harten Fakten", sagt die Staatsanwältin und betont, das sei im Vorjahr "viel zu oft" in Österreich geschehen: "Weil ein Mann die Trennung von der Lebensgefährtin nicht akzeptiert, muss die Frau sterben. Und beim Versuch, sich selbst das Leben zu nehmen, hat er ein zweites Leben genommen." 

Was in der Anklage steht

Am Freitag beginnt in Graz der Prozess gegen einen Oberösterreicher, der wegen Doppelmordes angeklagt ist: Er soll in den frühen Morgenstunden des 23. April 2023 seine Lebensgefährtin, 39, mit rund 20 Messerstichen getötet haben, nachdem sie die Beziehung beenden wollte. Danach soll er in "suizidaler Absicht" mit 130 km/h auf der Straßganger Straße in Graz in den Gegenverkehr gefahren sein. 

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Der entgegenkommende Lenker konnte nicht mehr ausweichen, die Pkw stießen frontal ineinander. Der Mann starb noch an der Unfallstelle.

Erst seit Anfang des Jahres 2023 waren der Angeklagte und das spätere Opfer ein Paar. Eine Beziehung, die die Anklägerin als "besonders" beschreibt: Die 39-Jährige lernte den Oberösterreicher bei der Arbeit kennen - sie war als Domina tätig.

Eine spezielle Beziehung

Diese "besondere Beziehung" werde Teil des Verfahrens sein müssen, betont die Staatsanwältin: "Sie steht in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung des Angeklagten. Diese Erkrankung ist der Grund, dass er zum Mörder wurde."

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Der Verteidiger des 29-Jährigen gesteht die "harten Fakten" zu. "Aber es kommt nicht nur auf diese Fakten an. Es geht darum, zu prüfen, wie kam es dazu? Das ist die spannende Frage."

Laut Verteidiger habe sein Mandant an Panikattacken und Depressionen gelitten, die auch medikamentös eingestellt waren. Doch wegen der Arznei hätte die Libido des 29-Jährigen gelitten, deshalb habe der 29-Jährige das Medikament nicht mehr eingenommen. Es gehe nicht um Täter-Opfer-Umkehr, versichert der Anwalt: "Er ist schuld. Aber man muss auch den Hintergrund sehen." 

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Der 29-Jährige gilt aber als zurechnungsfähig, dennoch wird auch die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.

Weshalb Doppelmord angeklagt ist

Doppelmord ist angeklagt, weil die Staatsanwältin davon ausgeht, dass der Oberösterreicher bewusst in den Gegenverkehr gerast sei. Das jedoch sieht er anders.

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Er habe bloß das Lenkrad verrissen, weil er auf seinen verletzten linken Arm gegriffen habe. Er habe eigentlich gegen ein Tunnelportal fahren wollen.

"Er ist kein Mörder"

In der Beziehung habe die 39-Jährige die Dominanz ausgeübt, merkt der Verteidiger an. "Das war eine explosive Mischung." Demnach sei sein Mandant "kein Mörder, schon überhaupt nicht in zweifacher Hinsicht. Er ist kein Mörder, weil er aus einem Affekt heraus gehandelt hat." Für ihn handle es sich um Totschlag, nicht Mord. Beim zweiten Todesopfer, dem Pkw-Lenker, gehe es um grob fahrlässige Tötung.

"Habe sie angebetet"

Er habe die 39-Jährige "sprichwörtlich angebetet", beteuert der Oberösterreicher und beschreibt, dass er mit der Frau eine Art Vertrag eingegangen sei: "Sie wollte eine Beziehung, in der der Mann da ist, um die Frau glücklich zu machen." Wenn er etwas falsch gemacht habe, dann sei er bestraft worden. "Aber die Beziehung war ganz gut", glaubt er.  Als er am Morgen des 23. April wieder einmal eine Panikattacke hatte, hätte  ihm die 39-Jährige aber nicht geholfen wie gewohnt: "Ich war einfach voll enttäuscht." 

Wie es zum tödlichen Unfall kam

Dann sei  gestritten und gerauft worden, beschreibt der  Angeklagte:  "Ich hab' dann auf sie eingestochen, wohin, kann ich nicht sagen." Als ihm klar war, dass die Freundin tot ist, "ist mir der Gedanke gekommen, damit kann ich nicht leben".

Er habe mit dem Wagen im Plabutschtunnel gegen eine Wand fahren wollen. Doch schon kurz nach Beginn der Fahrt krachte er mit  rund 130 km/h frontal gegen den entgegenkommenden Pkw. "Nicht mit Absicht", behauptet er: Er habe bloß den linken Arm nicht mehr bewegen können und dadurch das Lenkrad verrissen.

Vertagung steht bevor

Der Prozess am Grazer Straflandesgericht ist für vorerst zwei Tage angesetzt, nächster Prozesstermin ist am 26. Jänner.