Neue 2-G-Regel: Was morgen am Arbeitsplatz gilt
Mit morgen, Montag, wird Österreich größtenteils zum 2-G-Land. Um den stark steigenden Infektionszahlen der letzten Wochen entgegenzuwirken, hat die Regierung am Freitag strengere Corona-Regeln präsentiert.
Demnach gilt ab Montag die 2-G-Regel überall dort, wo bisher 3-G gegolten hat, also etwa in der Gastronomie, im Theater, bei Konzerten, Sportveranstaltungen oder beim Friseur. Das bedeutet weitreichende Einschränkungen für Ungeimpfte: Wer weder geimpft noch genesen ist, kann somit nicht an öffentlichen Vergnügungen teilnehmen.
Vorerst von der neuen 2-G-Regel unberührt bleibt der Arbeitsplatz.
3-G am Arbeitsplatz bleibt vorerst
Am Arbeitsplatz wird zunächst weiterhin die 3-G-Regel gelten, man kann also weiterhin "nur getestet" seiner Arbeit nachgehen. Die 3-G-Regel am Arbeitsplatz greift seit 1. November, bis einschließlich 14. November gilt laut aktueller Verordnung allerdings eine Übergangsfrist. Wer also bis dahin in der Arbeitsstätte keinen 3-G-Nachweis hat, muss durchgehend FFP2-Maske tragen.
Wirklich ernst gemacht mit 3-G im Job wird ab Mitte November. Dabei werden auch noch eine Zeit lang die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist.
Ist das Angebot an PCR-Tests dann österreichweit ausgebaut, ist das Aus für Antigentests besiegelt, die 3-G-Regel im Job wird dann zur 2,5-G-Regel. Heißt: Man muss geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Fixes Datum dafür wurde keines kommuniziert. Dies kann dann zur paradoxen Situation führen, dass etwa in der Gastronomie die Besucher wesentlich strengere Auflagen erfüllen müssen als das Personal.
Bundeskanzler Alexander Schallenberg begründet die unterschiedlichen Regeln damit, dass der Besuch des Arbeitsplatzes (im Gegensatz etwa zu einem Restaurant-Besuch) nicht freiwillig sei. Seitens der Wirtschaft wurden zuletzt Bedenken hinsichtlich der Alltagstauglichkeit einer 2- oder 2,5-G-Regel am Arbeitsplatz laut.