Chronik/Österreich

Klimakleber-Verhandlung in Linz: Alle Beschwerden abgewiesen

Es dauerte nur wenige Minuten, bis ein Urteil fiel: Ein Jahr, nachdem die Proteste der "Letzten Generation" begonnen haben, standen heute Aktivisten vor Gericht. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Linz verhandelte die Beschwerden von vier Aktivisten, die von der oberösterreichischen Landespolizeidirektion Geldstrafen wegen "Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes" bekommen haben - der KURIER berichtete.

Schon kurz nach Prozessbeginn war die Entscheidung klar: Alle Beschwerden wurden abgewiesen. Richter Bernhard Pree: "Die Einsprüche waren so formuliert, dass es nur um die Strafhöhe ging, die herabgesetzt werden sollten, nicht aber um die tatsächlichen Strafen. Rechtlich gesehen konnten wir also gar nicht darüber entscheiden."

Alle Inhalte anzeigen

Protest gegen Geldstrafen für Letzte Generation

Die Vorgeschichte: Am 21. November vergangenen Jahres klebten sich die Anhänger der "Letzten Generation" auf die Fahrbahn der Hauptstraße in Linz, um den Verkehr lahmzulegen. Am 28. November protestierten sie in selber Manier auf der Hafenstraße. Für diese Aktionen erhielten vier Personen von der Polizei Verwaltungsstrafen von mehreren Hundert Euro, so die Aktivisten. 

Die Landespolizeidirektion hat pro Delikt pro Person rund 250 Euro verlangt. Diese Strafe wurde nach Beschwerde der Aktivisten auf 80 bis 100 Euro heruntergesetzt, je nach Vermögen der Aktivisten. "Wenn aber mehrere Delikte zusammen kommen, also z.B. Übertretung nach Sicherheitspolizeigesetz und Versammlungsrecht, dann verdoppelt sich die Strafe. Also bei manchen Aktivisten wurden dann bis zu 450 Euro eingefordert. Was eine der anwesenden Aktivisten, eine 18-jährige Schülerin, besonders trifft weil die eben erst zur Schule geht und nur geringfügig arbeitet", erklärte Anwalt Thomas Riesz vor Gericht.

Dagegen legten sie Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Die Aktivisten begründeten ihren Gang vor das LVwG damit, dass ihr Protest notwendig sei, da "sich die Bundesregierung nicht an die eigenen Klimaziele hält und damit geltende internationale Abkommen bricht". 

Anwalt Thomas Riesz sagte vor dem Urteil: "Wenn es einen Freispruch gibt, dann hat das Signalwirkung. Das bedeutet aber keine generelle Legalisierung, es wird dann keinen Freibrief für solche Taten geben. Wird die Beschwerde abgelehnt, dann müssen wir überlegen was wir tun. Möglicherweise wenden wir uns dann an den Verfassungsgerichtshof."

Im Vorfeld hofften die Aktivisten und ihre Rechtsvertreter, dass sich das Gericht an einem Fall in Deutschland orientiert: Marcus Hohenecker, der als Anwalt mehrere Dutzend Klimaaktivisten vertritt, ging davon aus, dass das Urteil in Österreich ähnlich ausfallen könnte wie in Deutschland. In Freiburg etwa wurde ein 31-jähriger Aktivist, der im Februar 2022 an Straßenblockaden beteiligt war, freigesprochen.

Der Klimaaktivist war wegen Nötigung angeklagt worden, doch der Richter begründete seinen Freispruch damit, dass sich der Mann ohne Widerstand habe wegtragen lassen. „Es ist schwer, vorab ein Urteil abzuschätzen. Aber man kann Fälle aus Deutschland durchaus auch auf Österreich umlegen“, so Hohenecker.

Hauptargument Klimanotstand

Wie die Aktivisten vor Gericht argumentierten, war bereits vor der Verhandlung klar: Der Klimanotstand war das Hauptargument. Dieses Argument lag laut der Behördenvertreterin der Landespolizeidirektion aber nicht vor. Sie kritisierte in der Verhandlung, dass außerdem nur wegen der Strafhöhe Beschwerde eingelegt worden ist, nicht aber wegen der tatsächlichen Strafe. 

Außerdem schilderte sie, dass die Aktivisten zwar bei der Klebeaktion direkt eine Rettungsgasse gebildet haben, aber sie ja nicht wissen konnten, wie lang der Stau zurückreicht und ob weiter hinten möglicherweise ein Rettungsfahrzeug blockiert worden ist. Daher lag für sie eine Gefährdung von Menschenleben vor.

Aktivistin scheiterte bereits in Tirol vor Gericht

Für das Gericht war aber schnell klar: Für eine Entscheidung, wie sie die Einsprüche voraussetzen würden, ist das LVwG nicht zuständig: "Wir hätten Amtsmissbrauch begangen, wenn wir inhaltlich geurteilt hätten", sagt Richter Bernhard Pree. Aktivist David Sonnenbaum will sich durch das Urteil nicht ausbremsen lassen: "Ich habe mit diesem Urteil gerechnet. Aber es wird mich nicht abhalten, weiter auf die Straße zu gehen."

Bereits vergangenen Freitag war eine Aktivistin mit ihrer Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol gescheitert, berichtete "Der Standard" am Dienstag online. Sie hatte "wegen Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung und Nicht-Verlassens nach Auflösung der Versammlung" eine Geldstrafe von der Polizei erhalten, die sie nicht zahlen wollte.