Identitäre stoppen – aber wie?
Es wurden in Österreich schon Vereine behördlich aufgelöst, weil sie nicht ihre regelmäßigen, in den Statuten vorgeschriebenen Sitzungen abgehalten oder weil sie ihren Vereinszweck überschritten haben.
Die Identitären spritzten schon mit Kunstblut, plakatierten, dass Islamisierung tötet, stürmten eine Theatervorstellung und luden zum Schlagstocktraining ein. Und jüngst nahm ihr Chef Geld eines (späteren) Terroristen an. Ob die 1500-Euro-Spende jetzt der Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen bringt, bleibt abzuwarten.
Wie es gelingen könnte, der als rechtsextrem geltenden Bewegung einen Riegel vorzuschieben – und woran es bislang scheiterte:
Vereine können wegen strafrechtlicher Delikte aufgelöst werden:
Von altbekannten Neonazi-Ästhetik nehmen die Identitären Abstand, das Verbotsgesetz greift kaum. Und vom Vorwurf der Verhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden im Vorjahr in Graz 17 Aktivisten freigesprochen.
Andreas Peham vom DÖW (Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands) sieht das als verpasste Chance, die Bewegung zu stoppen: „Die Identitären schaffen ein Bild der ständigen Bedrohung durch Zuwanderung, spielen mit Kriegssymbolik. Leichter beeinflussbare Menschen können das als Aufruf zum Handeln und auch zur Gewalt verstehen. Das Gericht wertete es aber nicht so.“
Spende könnte als Unterstützung eines Terroristen gewertet werden:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ermittelt wegen der Spende aus Neuseeland gegen Martin Sellner nach dem Terrorismus-Paragrafen. Sellner verteidigt sich, er habe nicht wissen können, dass der Spender später eine Wahnsinnstat verübt. Das Wissen um die „kriminelle Ausrichtung“ wäre aber Voraussetzung für eine Verurteilung, erklärt Rechtsexperte Bernd-Christian Funk.
Ein Finanzstrafverfahren bedroht ihre Existenz:
Gegen Sellner läuft ein Finanzstrafverfahren – im Zuge dessen fiel Ermittlern auch die Neuseeland-Spende auf. Wird er verurteilt und steht das im Zusammenhang mit den Vereinen, könnte das über die strafrechtliche Flanke ein Grund zur Auflösung werden. Möglich ist auch, dass eine Verurteilung mit hoher Strafe den finanziellen Ruin nach sich zieht.
Öffentliche Aktionen kann man kaum verhindern:
Die Versammlungsfreiheit gibt viel Spielraum, eingeschränkt werden kann dieser laut Verfassungsjurist Theo Öhlinger nur, „wenn die öffentliche Ordnung bzw. Sicherheit gefährdet ist – das kann auch jedem Sportverein passieren“. Neonazi-Aufmärsche wurden schon präventiv untersagt, weil davon auszugehen war, dass das Verbotsgesetz berührt wird.
In Deutschland stoppt die Polizei immer wieder einzelne Aktionen der Identitären – etwa, wenn Demos nicht angemeldet oder unerlaubt Plakate aufgehängt werden. Dort wird die Bewegung als „verfassungsfeindlich“ eingestuft.
Identitären-Symbol könnte in den Verbotskatalog:
Will man die Sichtbarkeit der Identitären in der Öffentlichkeit einschränken, könnte die Regierung ihre Symbole (das griechische Lambda, ein Winkel und ein Kreis in Gelb auf schwarzem Grund) in den Katalog der verbotenen Symbole aufnehmen. Erst kürzlich kamen 13 neue ins Symbolegesetz, etwa jene der Grauen Wölfe und der PKK.
Märtyrer-Status
Grundsätzlich mahnen Experten aber zur Vorsicht: Jeder Versuch, die Organisation einzubremsen, schafft Aufmerksamkeit – der Märtyrer-Status könnte noch mehr Sympathisanten anziehen.