Chronik/Österreich

Ibiza-Video: Strache belastet Hintermänner - Verdacht auf Erpressung

In der Staatsaffäre rund um das Ibiza-Video, Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus hat das Straflandesgericht Wien am Freitagnachmittag die von der Staatsanwaltschaft beantragte U-Haft über drei Beschuldigte verhängt: über den 38-jährigen Bosnier S., den 52-jährigen Bosnier K. sowie über eine Frau. Bei Letzterer soll es sich aber nicht – wie kolportiert – um eine frühere Freundin des 39-jährigen Detektivs H. handeln, der eine Hauptrolle bei der Erstellung des Videos spielte. Der Dame soll ein Drogendelikt vorgeworfen werden, mit Ibiza soll sie nichts zu tun haben.

„Über Antrag der Staatsanwaltschaft Wien wurde heute durch die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin des Landesgerichtes für Strafsachen Wien über die am 19. November 2019 festgenommenen Beschuldigten im Sinne des Antrages der Staatsanwaltschaft Wien die Untersuchungshaft verhängt“, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitagnachmittag mit. Begründet wird die U-Haft mit Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr. Die U-Haftbeschlüsse sind bis 6. Dezember gültig.

Den Beschuldigten wird schwerer Betrug vorgeworfen, dem Detektiv H. und seinem mutmaßlichen Komplizen K. sogar Erpressung. Die Vorwürfe werden bestritten.

Laut der elf Seiten starken Festnahmeanordnung, die dem KURIER vorliegt, soll K. nach der Veröffentlichung der Video-Kurzversion versucht haben, „bisher nicht veröffentlichte Passagen der Videos“ an Strache und Gudenus zu verkaufen. Zugleich sollte die Veröffentlichung neuer Video-Passagen durch „Bezahlung eines nicht näher genannten Geldbetrages“ vermieden werden.

Dazu soll Detektiv H. seinen Kumpel K. angewiesen haben, mit Strache Kontakt aufzunehmen. H. schwebte ein „Honorar“ in Höhe von zumindest 400.000 Euro vor.

Auch soll laut Anklagebehörde ein Online-Medium gegen Bezahlung (60.000 Euro) mit Falschinformationen über die Ibiza-Macher gefüttert worden sein. Kurios: Der Medienmacher bestreitet den Vorgang.

Ausführliche Einvernahmen

Indes hat Strache bisher stets bestritten, dass die Ibiza-Truppe mit ihm Kontakt aufgenommen hatte. Das dürfte laut Justiz-Insidern eine Schutzbehauptung sein.

Denn in der Festnahmeanordnung heißt es: „Der Tatverdacht gründet sich auf die bisherigen Ermittlungen des Bundeskriminalamts, insbesondere auf die Vernehmungen der Opfer Heinz-Christian Strache, Johann Gudenus, Tajana Gudenus“ und acht weitere Personen.