Hagelflug: AUA erstattete Anzeige wegen Verleumdung, will Piloten ausforschen
Der Flug OS 434 eines AUA-Airbus am 9. Juni 2024 von Mallorca nach Wien steckt noch vielen Passagieren in den Knochen, wurde doch im Raum Hartberg die Maschine durch heftigen Hagel schwer beschädigt. So schwer, dass das Wetterradar und die Geschwindigkeitsmessung ausfielen. Neun Passagiere haben über ihren Anwalt Wolfgang List Anzeigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung gegen die beiden Piloten und mittlerweile auch gegen die AUA erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt gegen alle drei. Die Airline bestreitet die Vorwürfe der Gemeingefährdung vehement.
Schwere Vorwürfe
Wie öffentlich angekündigt, hat die AUA zu einem rechtlichen Konter ausgeholt und eine Strafanzeige gegen einen im Ermittlungsverfahren nicht namentlich genannten AUA-Piloten eingebracht. Sie wirft dem „unbekannten Täter“ Verleumdung nach Paragraf 297 Strafgesetzbuch vor.
Stein des Anstoßes ist eine Aussage des von der Anklagebehörde beigezogenen Sachverständigen für Luftfahrt und Unfallanalyse, dem sich dieser AUA-Pilot anvertraut haben soll. Laut Staatsanwaltschaft Korneuburg wird die AUA dadurch „verdächtigt, es in der Vergangenheit verabsäumt zu haben, dafür zu sorgen, dass ihre Piloten und Pilotinnen relevante Schulungen insbesondere auch zur Funktionsweise des Wetterradars erhielten, und das interne Dokumentationssystem für Schulungen dahingehend manipuliert zu haben, dass tatsächlich nicht durchgeführte Schulungen im Personalakt als absolviert aufscheinen“. Damit soll die AUA verhindert haben, dass es Engpässe bei der Verfügbarkeit von Piloten gibt.
Angeblich frei erfunden
„Die Angaben des bislang anonym gebliebenen Piloten unseres Unternehmens sind unrichtig und vollständig frei erfunden. Weitere Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens existieren offensichtlich nicht“, schreiben die AUA-Anwälte an die Staatsanwaltschaft Korneuburg. „Die unrichtigen Angaben des angeblichen Piloten unseres Unternehmens setzen die beiden (Hagelflug-)Piloten sowie Mitglieder des Managements der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus.“ Die Unwahrheit der Verdächtigung könne die Staatsanwaltschaft „aufgrund der von der AUA am 18. Oktober 2024 übermittelten Schulungsunterlagen feststellen“.
Dass die Staatsanwaltschaft Korneuburg bereits vor dem anonymen Hinweisgeber ermittelt hat, sei der Vollständigkeit halber angemerkt.
Indes beantragten die AUA-Anwälte nun bei der Staatsanwaltschaft, „dass der Sachverständige als Zeuge einvernommen wird, als Beweis dafür, dass die Verdächtigungen tatsächlich gegenüber ihm getätigt worden sind – und auch zur Ausforschung des unmittelbaren Täters“.