Chronik/Österreich

Früher Schnee im Tal: Schalten auf Wintermodus - auch beim Pkw

Der Hausberg der Grazer, der eigentlich in Graz-Umgebung steht, trägt weiß. Und wie weiß: Die Neuschneedecke auf dem Gipfel des rund 1.400 Meter hohen Schöckl wuchs am Wochenende auf beachtliche 25 Zentimeter  - so viel Schnee liegt meistens nicht einmal im Winter dort.

Doch der Kaltlufteinbruch samt dem damit verbundenen Niederschlag war am Wochenende heftig. Was am Schöckl einfach noch hübsch aussah und Spaziergänger zu Schneeballschlachten animierte, machte jedoch auf wichtigen Verbindungsrouten Probleme. So gab es in Kärnten und der Steiermark zahlreiche Straßensperren und Einsätze der Feuerwehren. Die Autobahnmeistereien mussten ihre Schneepflüge aus den Garagen holen und etwa die A 9 auf der Pack vom Schnee befreien.

Pässe gesperrt

In der Weststeiermark hatten auch die Feuerwehren viel zu tun: Bäume kippten unter der Last des patzigen, schweren Schnees um und rissen Zäune mit. In Kärnten gab es vor allem in den Bezirken Wolfsberg, Völkermarkt und Klagenfurt-Land Wettereinsätze, im Bezirk Spittal an der Drau verlegte eine Mure die B99 zwischen Gmünd und Seeboden. Der Seebergsattel in Kärnten wurde wegen Schneefalls gesperrt, der Sölkpass in der Steiermark ist unpassierbar.

Sommerreifen auf Matsch

Verkehrsunfälle wurden trotz des rasanten Wetterumschwungs nur wenige gemeldet,  in Vorarlberg stürzte jedoch ein Lenker im Bregenzerwald mit seinem Auto ab. Er wurde erst am Montag gefunden und in ein Spital eingeliefert.

gemeldet, offensichtlich haben sich die Kfz-Lenker den widrigen Fahrbedingungen angepasst. Das war auch rechtlich betrachtet gut so, denn im Ernstfall können Sommerreifen auf Schnee- oder Matschfahrbahn teuer kommen. „Im Fall eines Unfalles kann es sein, dass man Probleme mit seiner Kaskoversicherung bekommt“, warnt Verena Pronebner, Juristin beim Autofahrerklub ÖAMTC. „Ich habe ja als Lenker die Verantwortung, mein Auto so auszurüsten und mich so zu verhalten, wie es die Situation erfordert.“

Diese Vorgabe gelte es auch jetzt schon einzuhalten, obwohl die Winterreifenpflicht erst am 1. November beginnt – oder rechtlich genauer: die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Sie gilt bis 15. April. Pkw und Lkw bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen sowie Mopedautos brauchen mit „M & S“ gekennzeichnete Winterreifen mit mindestens vier Millimeter Profiltiefe oder explizite Ganzjahresreifen.

Strafen möglich

Allerdings ist diese Vorschrift dehnbar, da sie eben „witterungsbedingt“ gilt: Wer bei trockenen Straßenverhältnissen von der Polizei erwischt wird, muss keine Verwaltungsstrafe befürchten. Anders ist das bei den für Winter typischen Fahrbahnverhältnissen mit Schneematsch oder Eis auf der Straße. Das kann dann ein Organmandat mit 50 Euro Strafe kosten. Werden andere Verkehrsteilnehmer wegen der falschen Bereifung gefährdet, kann sich die Strafhöhe auf bis zu 5.000 Euro erhöhen.

Derzeit gelten diese Bestimmungen noch nicht. Lenker, die am Sonntag mit Sommerreifen auf der Pack überrascht wurden oder bis 1. November ohne Winterreifen unterwegs sind, brauchen keine Verwaltungsstrafe zu befürchten. Die rechtliche Frage einer Teilschuld an einem Unfall sei ein anderes Kapitel, überlegt ÖAMTC-Expertin Pronebner.

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