Fall Lopatka: OLG erhöhte Geldstrafe auf 7.200 Euro
Die wiederholten Drohungen des Angeklagten, sich das Leben zu nehmen, reichten Richter Oliver Graf für einen Schuldspruch: Er verurteilte Eduard Lopatka im Juli 2019 zu vier Monaten bedingter Haft sowie 1.920 Euro Geldstrafe.
Der Arzt wurde somit wegen des Quälens Unmündiger verurteilt: Er kündigte seinen Suizid oft im Beisein seiner Kinder an. "Wie muss das sein für ein Kind, wenn der Papa am Abend sagt, ich bring mich um?", fragte Graf den Angeklagten, als er sein Urteil begründete. "Ihnen ist es darum gegangen, Ihren Durst nach Aufmerksamkeit zu stillen."
Nichtigkeitsbeschwerden zurückgezogen
Am Dienstag wurde dieser langwierige Prozess am Oberlandesgericht Graz beendet: Da sämtliche Parteien ihre Nichtigkeitsbeschwerden zurückgezogen haben, musste der Richtersenat nur noch über die Strafberufung des Staatsanwaltes entscheiden.
Dabei ging es nicht mehr um die Verurteilung, sondern noch um die Höhe der Strafe: Das Oberlandesgericht beließ es bei vier Monaten bedingter Haft, erhöhte jedoch die Geldstrafe auf 7.200 Euro. Gegen das Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
Freispruch im ersten Prozess
Der Fall des steirischen Arztes zog sich seit Jahren. 2017 stand er wegen des Vorwurfs, seine Kinder gequält zu haben, erstmals vor Gericht, wurde aber freigesprochen. Der Freispruch wurde von der zweiten Instanz aufgehoben, deshalb wurde 2019 neu verhandelt.