Der verschuldete Künstler und sein Freund, der Erbprinz
Der 67-Jährige erscheint im feinen Zwirn. Das Stecktuch sitzt. „In meinem Stand ist es so, dass man Freunde nicht verklagt“, erklärt er. Er sitzt trotzdem im Saal 204 des Landesgerichts für Strafsachen in Wien.
Und das hat gleich zwei Gründe: Zum einen schuldet er einer anderen Hausbewohnerin Geld. Einst waren die beiden befreundet. Doch das änderte sich, als es ums Finanzielle ging. Und dann fühlte sich die Frau auch noch gestalkt.
Der Angeklagte hat zwei Studien abgeschlossen. Laut eigenen Angaben sei er schon mit 15 Jahren auf einer Elite-Uni gewesen. Er bezeichnet sich als „Wissenschafter und Künstler.“ Allerdings ohne regelmäßiges Einkommen.
Räumungsklage
Er hat einflussreiche Freunde. Unter anderem den „Erbprinzen“, wie er betont. Der helfe ihm immer wieder aus der finanziellen Patsche. Allerdings hat ausgerechnet dieser „Erbprinz“ aktuell eine Räumungsklage gegen den Angeklagten laufen – er hat keine Miete mehr gezahlt.
Auch die Mitbewohnerin bat er um Geld. Insgesamt um mehr als 3.000 Euro. Als sie irgendwann auf die Rückgabe pochte, schrieb er ihr später: „Du warst so unendlich schön mit deinen traurigen Augen.“ Statt Geld schickte er SMS und Briefe. Regelmäßig legte er Blumen bei ihr ab. Beim Postkasten, auf dem Auto. „Das wurde zur psychischen Belastung“, betont die Frau. „Zum Schluss war mir das Geld egal. Ich wollte nur noch meine Ruhe.“ Sie zog sogar nach München.
Der Angeklagte beteuert, er habe nur ein offenes Gespräch führen wollen. „Dann hätte ich ihr das Geld von einem Klavierverkauf gegeben.“ Den plötzliche Kontaktabbruch habe er als entwürdigend empfunden.
Stalking war das keines, befindet die Richterin. „Auch wenn Sie versucht haben, auf aufdringliche und unangenehme Weise Kontakt aufzunehmen.“
Betrug erkennt die Richterin wohl. „Sie sind einschlägig vorbestraft. Haben sich bei einer Frau schon einmal 60.000 Euro ausgeborgt und nicht zurückgegeben.“ Das holt der Angeklagte diesmal zumindest nach und überreicht ein Kuvert mit Geld.
Dennoch: Zehn Wochen unbedingte Haft. „In Anbetracht der Gesamtsituation verzichte ich auf eine Berufung“, erklärt der Angeklagte. Das Urteil ist rechtskräftig.