Chronik/Österreich

Betrunkene E-Scooter-Fahrer werden ein immer größeres Problem

In Salzburg machte ein stark betrunkener E-Scooter-Fahrer kürzlich Schlagzeilen: Mit drei Promille im Blut verursachte der Mann einen Auffahrunfall mit einem Auto.

Bevor die Lenkerin des Pkw reagieren konnte, ergriff der Scooter-Fahrer laut Polizei die Flucht. Die Pkw-Lenkerin verfolgte ihn daraufhin über mehrere Straßen, bis der Scooter-Fahrer schließlich - ohne Fremdeinwirkung - stürzte.

Kein Einzelfall, wie ein Blick in die Statistik zeigt: Die Zahlen, die das Kuratorium für Verkehrssicherheit am Freitag veröffentlichte, sind durchaus alarmierend. In den vergangenen Jahren haben sich die Unfallzahlen in Zusammenhang mit E-Scootern verfünffacht. Wurden im Jahr 2019 noch 1.200 verletzte E-Scooter-Fahrer in Österreich in Krankenhäusern behandelt, waren es im vergangenen Jahr bereits rund 6.000 Personen. 

Viele Alkoholunfälle

Auffallend ist auch der steigende Anteil an Lenkern, die zum Unfallzeitpunkt Alkohol im Blut hatten. "Alarmierend ist für uns auch der hohe Alkoholspiegel, denn 90 Prozent der nachweislich alkoholisierten E-Scooter-Fahrenden waren zum Unfallzeitpunkt mit einem Blutalkoholwert von mehr als 1,0 Promille unterwegs und 28 Prozent sogar mit mehr als 2,0 Promille“, erklärt Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV).  

Demnach würden 13 Prozent von fast 200 Befragten unmittelbar nach dem Konsum von zwei großen Bier oder zwei Vierteln Wein sofort wieder mit dem E-Scooter fahren. Neun Prozent würden eine Stunde warten und elf Prozent etwa zwei bis drei Stunden. Tatsächlich ist bereits nach dem Konsum von kleinen Mengen Alkohol die Fahrleistung beeinträchtigt, sagt der Leiter der Verkehrssicherheit im KFV.

Das Alkohollimit für das Fahren mit E-Scootern beträgt - ebenso wie bei Fahrrädern - 0,8 Promille. Robatsch gibt dabei zu bedenken: „Die Polizei darf jeden am Weiterfahren hindern, wenn die betreffende Person zum Beispiel aufgrund von Wechselwirkungen mit Medikamenten oder Müdigkeit nicht mehr sicher fahren kann.“ 

Hohe Strafen bis zu 5.900 Euro

Das Strafausmaß für das Fahren mit E-Scootern ab 0,8 Promille beträgt 800 bis 3.700 Euro, ab 1,2 Promille sind 1.200 bis 4.400 Euro fällig und ab 1,6 Promille bzw. bei Verweigerung des Alkoholtests sogar 1.600 bis 5.900 Euro. Darüber hinaus drohen zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen, wenn jemand unter dem Einfluss von Alkohol einen Unfall verursacht.

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Neben dem hohen Alkoholkonsum fiel den Experten des KFV bei ihrer Analyse vor allem das niedrige Durchschnittsalter der verunfallten E-Scooter-Fahrer auf. Die mit E-Scootern verunglückten Personen sind durchschnittlich 34 Jahre alt und damit deutlich jünger als bei E-Bike-Unfällen (55 Jahre) und bei Fahrrad-Unfällen (46 Jahre). Auswertungen ergaben zudem, dass rund 77 Prozent der Unfälle mit E-Scootern auf Selbstverschulden zurückzuführen sind.