Chronik/Österreich

Airbnb-Rechtssicht zu Tiroler Regeln sorgt für Empörung

Immobilien-Experten sehen, wie berichtet, in Innsbruck Airbnb-Wohnungen wieder zurück in die Dauervermietung wandern. Und machen das neben Corona auch an verschärften Auflagen in Tirol fest.

Gegenüber dem KURIER hat Airbnb jedoch erklärt, dass sich die Zahl der Angebote in Innsbruck seit dem Vorjahr sogar erhöht habe. Das sowie die Rechtssicht der Plattform auf die neuen Spielregeln für Online-Vermietungen sorgen für aufgebrachte Reaktionen. Innsbrucks SPÖ-Chef Benjamin Plach ortet gar einen möglichen Aufruf zum Rechtsbruch.

Seit März braucht es für das Vermieten von Wohnungen über Online-Plattformen eine Bewilligung der Baubehörde. In reinen Wohngebieten ist dies laut Auffassung des Innsbrucker Bürgermeisters Georg Willi unzulässig.

„Homesharer, die ihr eigenes Zuhause oder eine Wohnung in dem Haus, in dem sie selbst wohnen, vermieten, trifft die Genehmigungspflicht nach unserem Verständnis nicht“, hat jedoch nun Airbnb erklärt. Das gelte für maximal drei Wohnungen mit maximal zwölf Betten.

Städtische Realität

Eine derartige Ausnahme von der Bewilligungspflicht gibt es jedoch nur, wenn der Vermieter nicht nur selbst im Haus lebt, sondern es zudem keine anderen Mieter oder Eigentümer im Gebäude gibt. Laut Willi würde das im städtischen Bereich nur auf wenige Objekte zutreffen.

Dominik Mainusch, ÖVP-Wohnbausprecher im Landtag, ortet bei Airbnb „realitätsfernes Wunschdenken“. Die meisten Angebote der Plattform hätten zudem „mit Homesharing längst nichts mehr zu tun“.

Das sieht auch Innsbrucks SPÖ-Chef Benjamin Plach so und meint: „Offenbar will Airbnb hier die Vermieter animieren, sich nicht an die Bestimmungen des Landesgesetzes zu halten.“ Ähnlich tönt Tirols Neos-Chef Dominik Oberhofer: „Airbnb sei ins Stammbuch geschrieben, man habe sich an Gesetze zu halten.“