500 Hotelbetreiber fordern Entschädigung
Die Schließung der Hotels und Beherbergungsbetriebe in den Skigebieten von Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten Mitte März könnte die Republik Österreich eine Stange Geld kosten. So vertritt allein der Wiener Prozessfinanzierer AdvoFin im Zuge einer Sammelklageaktion rund 500 Hoteliers und Pensionsbetreiber mit einem kolportierten Verdienstausfall in Höhe von zwölf Millionen Euro.
„Das entspricht unserer Ansicht nach einem Zehntel des geschätzten Gesamtschadens“, sagt AdvoFin-Vorstand Gerhard Wüest zum KURIER. „Bei uns haben sich vor allem die kleineren und mittleren Hotels gemeldet, die großen Hotels haben sich mit ihren Anwälten selbst organisiert.“ Bei großen Hotels wird der Schaden pro Unternehmen auf 300.000 Euro bis 500.000 Euro geschätzt.
Der Hintergrund
Die 21 Bezirkshauptmannschaften in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten haben die Tourismusbetriebe Mitte März nach dem Epidemiegesetz geschlossen – wenige Tage vor Inkrafttreten der Covid-Gesetze (16. März).
Laut dem Epidemiegesetz haben die betroffenen Tourismusbetriebe einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung des Verdienstentgangs. Dieser errechnet sich aus dem Umsatz abzüglich der Personal- und Materialkosten. Die Entschädigung kann für die Dauer der amtlichen Betriebsschließung eingefordert werden. Die Schließungsverordnungen nach dem Epidemiegesetz wurden in den vier Bundesländern zwischen dem 26. März und 30. März wieder aufgehoben. Demnach geht es um einen Zeitraum von 14 Tagen, das variiert aber von Bundesland zu Bundesland.
„Wir haben für 80 Prozent der Hotels die Entschädigungsanträge bereits bei den Bezirkshauptmannschaften eingebracht“, sagt der AdvoFin-Vorstand. „Diese müssen dann innerhalb von sechs Monaten eine entsprechenden Bescheid ausstellen.“ Ist der Bescheid für das Hotel negativ, kann der Weg über die Verwaltungsgerichte beschritten werden.
„Für viele Beherbergungsbetriebe wird es finanziell eng werden, würde die Entschädigung nicht zeitnah erfolgen“, sagt Wüest. „Wir gehen davon aus, dass der Bund an einer einheitlichen Entschädigungslösung arbeitet.“ Dafür spricht, dass die Bezirkshauptmannschaften zurzeit auf „allgemein verbindliche Richtlinien seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ warten, um die Entschädigungsfalle bearbeiten zu können.