16 getötete Frauen in Österreich 2023: Sie kannten den Mörder
Heuer sind bereits 16 Frauen in Österreich von (Ex-)Partnern oder anderen nahen Bezugspersonen getötet worden, das Bundeskriminalamt spricht von "Morden mit Bezug zu Gewalt in der Privatsphäre". 2022 wurden im Vergleichszeitraum 14 solcher Taten gezählt, hieß es am Freitag, nachdem eine 62-Jährige in ihrem Wohnhaus in der Kärntner Gemeinde Eberndorf (Bezirk Völkermarkt) tot aufgefunden worden war. Tatverdächtig ist laut Polizei ihr 69-jähriger Lebensgefährte.
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Die seit Jahresbeginn getöteten Frauen waren 19 bis 95 Jahre alt. Die Tatverdächtigen waren laut Bundeskriminalamt 18 bis 82 Jahre alt. In einem Fall war vor dem Tötungsdelikt bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden.
Bis 1. Juni dieses Jahres sind österreichweit 103 Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen abgehalten worden, im Vergleichszeitraum 2022 waren es 80. Diese sollen in als Hochrisiko eingestuften Fällen alle beteiligten Institutionen an einen Tisch bringen, um die gefährdeten Personen besser zu schützen. In der Vergangenheit hatte es von Gewaltschutzexpertinnen immer wieder Kritik gegeben, dass dieses Instrument zu selten genützt werde, zuletzt sind die Zahlen aber deutlich gestiegen. Im gesamten vergangenen Jahr gab es laut Bundeskriminalamt bereits 209 Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen.
Gewaltprävention
Bis 30. Juni wurden heuer bereits 7.650 Betretungsverbote ausgesprochen. 2022 waren es im ersten Halbjahr 7.138, im gesamten vergangenen Jahr 14.643. Dies sei auch als Zeichen zu werten, "dass man der Polizei vertraut und dadurch auch die Bereitschaft zur Anzeige hoch ist", wurde betont. Mehr als 6.300 Gefährder wurden bis Ende Juni zur Gewaltprävention vorgeladen.
Aufseiten der Polizei gebe es laufend interne Sensibilisierungsmaßnahmen zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit von Gewalt betroffenen Menschen sowie extern Präventionskampagnen. Derzeit verfügt die Exekutive über 1.184 Präventionsbedienstete, die eigens für Amtshandlungen im Bereich Gewalt in der Privatsphäre geschult sind. "Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt", wurde betont - beim "Verdacht auf Gewalt und in Akutsituationen" sollte umgehend die Polizei (Notruf 133) verständigt werden.