Chronik/Österreich

Was ich jetzt noch darf - und was definitiv nicht mehr

Leere U-Bahnen, leere Lokale, leere Straßen – ab Montag werden wir uns auf einen völlig neuen Alltag einstellen müssen. Mit den steigenden Zahlen an Corona-Infizierten hat die Bundesregierung drastische Maßnahmen für den Alltag jedes Einzelnen verhängt. Tirol hat als schwerstes betroffene Bundesland bereits eine de facto Ausgangssperre ausgerufen. Für ganz Österreich gilt aber schon jetzt:

  • Kontakt zu anderen meiden und zu Hause bleiben (mehr dazu hier).
  • Keine Versammlungen von mehr als fünf Personen. 
  • Gehen Sie nur noch nach draußen, um die nötigsten Besorgungen zu machen.


Die Beschränkungen im öffentlichen Raum werden laut Bundeskanzleramt ab Montag von der Polizei kontrolliert, im Bedarfsfall drohen auch empfindliche Verwaltungsstrafen. Man kann sich zwar abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, etwa für Spaziergänge, dies aber nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Dies solle aber nur in dringenden Fällen geschehen. Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, gibt es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen. Werden Gruppen angetroffen, werden diese darauf hingewiesen, "dass sie sich auflösen sollen", hieß es im Kanzleramt. Dies soll auch schon am Sonntag erfolgen. Ab Montag drohen dann bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Strafen sind auch möglich, wenn man die Platzverbote - etwa für Spielplätze - missachtet: Hier ist mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro zu rechnen. Die Regierung appelliert aber an die "Vernunft und Eigenverantwortung", wie es hieß.
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Was heißt das im Detail? Der KURIER hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

  • Geschäfte zu – Supermärkte Apotheken, Trafiken offen

Lesestoff besorgen oder einen neuen Fernseher? Das ist ab Montag nicht mehr möglich. Was offen hat: Supermärkte, Fleischhauer, Bäcker, Drogerien, Apotheken, Trafiken, Banken, Postfilialen, Tankstellen, Tierfutterhandel und Geschäfte mit Medizinprodukten.

Am Montag machen Restaurants, Cafés, Bars, Konditoreien um 15 Uhr  – kurz: die gesamte Gastronomie – dicht. Ab Dienstag sind die Lokale komplett geschlossen. Lieferservices sind ausgenommen. In Shoppingcentern haben also nur wenige Läden geöffnet. Den Betrieb aufrechterhalten werden voraussichtlich Kfz-Werkstätten und Handwerker.

Weil sie als kritische Infrastruktur gelten, bleiben die Handyshops aller Netzbetreiber geöffnet. Damit sollen unter anderem jene Personen unterstützt werden, die sich die nötige Infrastruktur für Homeoffice aufbauen müssen.

  • Ämter haben nur noch eingeschränkten Betrieb

Das AMS bereitet sich auf starken Kundenandrang vor und stellt sein Service ab Montag auf Telefon und Online-Dienste um. Das betrifft sowohl Personen, die nun arbeitslos werden, als auch Unternehmen, die Mitarbeiter frei setzen müssen oder Kurzarbeit beantragen. Wichtig: Für eine persönliche Arbeitslosmeldung ist bis auf Weiteres keine Vorsprache beim AMS nötig. Besuche in Finanzämtern sind nur noch nach Terminabsprache möglich.

Auch viele Magistratische Bezirks- und Gemeindeämter reduzieren ihre Öffnungszeiten. In Klagenfurt hält etwa nur das Bürgerservice offen. In Wien ändert sich an den Amtszeiten vorerst nichts, allerdings wird gebeten, so viele Amtsgeschäfte wie möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Zum Schutz der Mitarbeiter gibt es übrigens mobile Trennwände, es wird gebeten, mit Bankomatkarte zu zahlen. Die österreichischen Botschaften stellen den Visabetrieb ein.

  • Schulen und Kindergärten bleiben weitgehend zu

1,1 Millionen Schüler bleiben nun zu Hause. An allen Mittleren und Höheren Schulen fällt ab Montag der Unterricht aus. In allen anderen Schulstufen ist es ab Mittwoch offiziell so weit: Der Unterricht wird per eLearning abgehalten. Eltern von Kindergartenkindern werden gebeten, diese daheim zu betreuen.

  • Viele Menschen bleiben zu Hause – auch zum Arbeiten

Staus könnten der Vergangenheit angehören. Die Arbeitgeber sind aufgefordert, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen.

  • Wiener U-Bahn fährt seltener, es gibt Grenzkontrollen

Reisefreiheit ade: Fahrten ins Ausland mit dem Auto sind gar nicht mehr (Tschechien, Slowakei, Italien) oder nur noch mit Grenzkontrollen (Ungarn, Schweiz) möglich.

Die Wiener Linien stellen ab Mittwoch auf Ferienbetrieb um. Das heißt, dass etwa die U1 alle drei statt alle zwei Minuten unterwegs ist. Die Nacht-U-Bahn wird ab 20. März eingestellt, es fahren Busse.

Bei den ÖBB bleibt der Regionalfahrplan vorerst unverändert. Im Fernverkehr ist der Zugverkehr von und nach Italien, in die Slowakei, nach Tschechien und in die Schweiz seit der Vorwoche eingestellt. Verbindungen nach Deutschland, Ungarn und Slowenien bleiben erhalten.

  • Gotteshäuser vermeiden Versammlungen

Die Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich setzen ab Montag öffentliche Gottesdienste und Versammlungen weitestgehend aus. Taufen und Hochzeiten werden verschoben.

Keine Besuche mehr in Spitälern oder HeimenBesuche sind in fast allen Spitälern verboten. Teilweise ausgenommen sind Palliativ-, Intensiv-, Kinder- und Geburtenstationen. Überwacht wird das in Wiener Gemeindespitälern etwa mit Zutrittskontrollen. Auch in Alten- und Pflegeheimen gelten Besuchsverbote, die Seniorentreffs bleiben zu.

  • Kultur- und Freizeitbetrieb ist lahmgelegt, Spielplätze sind geschlossen

Von der Wiener Staatsoper und dem Burgtheater abwärts haben alle Häuser in Österreich ihre Pforten geschlossen. Auch die Museen haben geschlossen, ebenso wie alle Kinos, Thermen und Bäder. Sämtliche Sportveranstaltungen sind abgesagt. In Innsbruck ist der Aufenthalt in den Parkanlagen „Franz Gschnitzer-Promenade“, „Arthur Haidl Promenade“ sowie zwischen Freiburgerbrücke und Universitätsbrücke verboten. Alle heimischen Skigebiete stellen spätestens mit Sonntag ihren Betrieb ein. Spielplätze und Sportstätten sind ebenfalls ab Montag zu.

  • Polizei und Justiz schränken Parteienverkehr ein

Auch die Polizei schränkt im Behördenbereich den Parteienverkehr ein. In Wien ist davon etwa das Verkehrsamt betroffen – Führerscheintausch oder die Ausstellung von Duplikaten sind derzeit nicht möglich. Zudem gibt es keine amtsärztlichen Untersuchungen ohne Ladung. Auch die Kommissariate reduzieren den Parteienverkehr deutlich. Nicht betroffen sind die normalen Polizeiinspektionen. Die Polizei in Niederösterreich bittet, vorab telefonischen Kontakt aufzunehmen.

Auch der Betrieb an Gerichten und Staatsanwaltschaften wird bis vorerst 13. April eingeschränkt. Der Parteienverkehr ist nur nach Voranmeldung und in dringenden Fällen möglich. Nicht dringende Verhandlungen werden abgesagt. Einstweilige Verfügungen (z. B. bei häuslicher Gewalt) und Haftverhandlungen finden weiterhin statt.

Einschränkungen gibt es auch bei Besuchen in Gefängnissen. Diese können nur noch hinter Glas erfolgen. Neue Insassen müssen zunächst 14 Tage isoliert verbringen.

  • Das Coronavirus befreit vom Parkticket nicht

In Quarantäne und das Auto ohne Parkschein in der Kurzparkzone? Das wird einen Strafzettel geben. Trotz Krise wird zumindest in Wien die Parkscheinpflicht nicht aufgehoben.

Neu: Die neuen Maßnahmen der Regierung in Bosnisch/Serbisch/Kroatisch:

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