Chronik/Oberösterreich

OÖ Wolfsverordnung in Begutachtung: Abschuss könnte erlaubt werden

Seit Montag liegt ein Entwurf zur Oberösterreichischen Wolfsmanagementverordnung zur Begutachtung vor. Bis Ende Juni soll es einen Beschluss in der Landesregierung geben. Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) möchte "keine klammheimliche Aktion", sondern auch Natur- und Umweltschutzorganisationen einladen ihre Stellungnahmen abzugeben. Die Verordnung sieht letztlich unter gewissen Umständen die Erlaubnis zum Abschuss von Problemwölfen vor.

Das Ziel der Verordnung sei der Schutz der Bevölkerung vor Wölfen und Wolfshybriden und die Abwendung erheblicher Schäden an Viehbeständen. Die Koexistenz von Menschen, Nutztieren und Wölfen bleibt oberstes Ziel in Oberösterreich", so Langer-Weninger. Es brauche die Verordnung jedoch, weil Sichtungen und Risse sich nach oben entwickeln. Die Verordnung sieht eine vorübergehende Ausnahme von der ganzjährigen Schonzeit für den Wolf vor.

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Dazu wird das Land in vier Zonen eingeteilt, an denen sich das Wolfsmanagement orientiert. Es gibt zwei Schutzzonen für die Wildtiere: die "Trittsteine", womit waldreiche Gebiete mit 500 Metern Entfernung zu dauernd bewohnten Gebäuden gemeint sind. Diese Bereiche sollen den Wölfen zur Erstansiedlung und als Rückzugsgebiet für die Jungenaufzucht dienen. Der Risikowolf ist weiters in der Zone C1 - Alp- und Weideschutzgebiete mit 500 Metern Mindestentfernung zu dauerhaft bewohnten Gebäuden - geschützt, der Schadwolf nicht. Bei Gefahr für Leib und Leben darf in jeder Zone dem Wolf zu Pelze gerückt werden.

Gefährliches Verhalten

Unter Risiko- und Schadwolf versteht die Verordnung Tiere, die ein kritisches oder gefährliches Verhalten zeigen, wobei der Risikowolf gegenüber Menschen aggressiv wird, der Schadwolf Haus- oder wiederholt sachgerecht geschützte Nutztiere reißt.

 Es gibt Gemeinden in Österreich, wo die Angst vor dem Wolf groß ist.

Beim Schutz vor diesen Problemwölfen ist eine zwingende Kaskade einzuhalten. Zunächst muss der Wolf vergrämt werden - erst akustisch und optisch von jedermann, dann von Jägern mit diversen Schüssen - und darf schließlich, innerhalb von vier Wochen nach der letzten Vergrämung und in deren Umkreis von zehn Kilometern, vorübergehend gefangen und gekennzeichnet oder abgeschossen werden. Für Fang und Abschuss müssen wiederum bestimmte Voraussetzungen vorliegen - z.B. gefährliches Verhalten und eine bestimmte Zahl gerissener Nutztiere innerhalb einer gewissen Zeit.

Meldungen sind verpflichtend

Vergrämung und Entnahmen müssen verpflichtend gemeldet und vom Land dokumentiert werden. Damit die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfes durch die Ausnahme von der Schonzeit nicht behindert wird, führt das Land ein begleitendes Monitoring durch.

 In Niederösterreich werden Wolfssichtungen seit Jahren gesammelt.

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Aktuell dürften im nordöstlichen Grenzgebiet Oberösterreichs vier Rudel leben. Dazu kommen einzelne Tiere, die das Gebiet durchwandern. Insgesamt sollen sich rund 25 Wölfe in Oberösterreich aufhalten.

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In diesem Jahr gingen bereits 14 Rissmeldungen bei Wildtieren ein, von denen drei nachweislich auf Wölfe zurückzuführen sind. Bei Nutztieren waren es zwölf Meldungen, neun davon nachgewiesene Wolfsrisse, so die Statistik von Langer-Weninger.