Chronik/Niederösterreich

Zugunglück Münchendorf: Sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe

Bei dem Zugunglück der Raaberbahn in Münchendorf im Bezirk Mödling am 9. Mai kam eine Person ums Leben. Zwei weitere Personen wurden schwer und 24 leicht verletzt. Das Unglück hatte nun ein gerichtliches Nachspiel.

Nach monatelangen Ermittlungen machte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt den 52-jährigen ungarischen Zugsführer für die Tragödie verantwortlich. Ihm wird menschliches Versagen vorgeworfen, weshalb er sich vor Gericht verantworten musste.

Vorgeworfen wird dem Lokführer "die Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch Beschleunigung des Zuges auf zumindest 145 km/h", sagt Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl. Aufgrund dessen sei es im Weichenbereich zur Entgleisung gekommen, heißt es.

"Schuld liegt nicht bei ihm"

Beim Prozessauftakt am Dienstag am Landesgericht in Wiener Neustadt bekannte sich der Lokführer als nicht schuldig. "Ich träume jede Nacht, dass die Passagiere schreien", sagte der bei dem Unfall selbst schwer verletzte Ungar. Er gab bei dem Prozess an, das Hauptsignal hätte zunächst Rot angezeigt und wäre dann auf Grün umgesprungen. Deshalb habe er wieder an Geschwindigkeit zugelegt. Allerdings war es wegen einer Störung zu einer Gleisänderung gekommen. 

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Sein Anwalt Andrej Mlecka spricht von einem bedauerlichen Zwischenfall und einer menschlichen Tragödie, die seinem Mandanten zutiefst leid tut. „Aber es greift zu kurz zu sagen, dass die Schuld bei ihm liegt“, sagt der Anwalt. Laut dem Verteidiger lag eine technische Störung auf der Strecke vor, außerdem fehlte das nötige Sicherheitssystem.

Urteil nicht rechtskräftig

Das nicht rechtskräftige Urteil lautet sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Gemeingefährdung. Das sehr milde Straßmaß erklärte der Richter durch eine "außerst unglückliche Verkettung von Umständen". Die Höchststrafe bei dem Delikt hätte bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe bedeuten können. „Die Wahrscheinlichkeit, dass das Signal einen Fehler hatte, ist extrem gering“, erklärt der Richter weiter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Weiters wurde den Opfern im Strafverfahren 2.500 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Die restlichen Forderungen der Opfer und ihrer Familien in der Höhe von über 60.000 Euro wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.