Tricks beim Parken: Behindertenausweis einer Verstorbenen verwendet
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Dass die Polizei in Sachen Verkehr in der Landeshauptstadt sehr genau kontrolliert, weiß man über die Stadtgrenzen hinaus. Aber auch wenn es um das Parken geht, schauen die Beamten genau hin.
"Kommt immer wieder vor"
Zuletzt zeigte die Exekutive einen Fahrzeugbesitzer an, der den Behindertenausweis einer Verstorbenen hinter die Windschutzscheibe platziert hatte. "Leider kommt das immer wieder vor. Damit wollen sich einige die Gebühr in der Kurzparkzone sparen", berichtet ein Beamter des Stadtpolizeikommandos St. Pölten.
Zudem kommt: Menschen mit Behinderung, die einen Ausweis nach § 29b StVO besitzen und ein Fahrzeug selbst lenken, dürfen in Kurzparkzonen zeitlich unbeschränkt parken. Seitens der Exekutive in St. Pölten betont man, dass Behindertenausweise regelmäßig kontrolliert werden.