Chronik/Niederösterreich

Polizist getötet: Gericht lehnt die Anklage ab

Eineinhalb Jahre ist es mittlerweile her, dass der 54-jährige Polizist Andreas L. auf einem Campingplatz im Bezirk Wiener Neustadt (NÖ) von seiner Ehefrau mit dem Wagen überrollt und getötet wurde. Bis heute sind sich alle Beteiligten über den genauen Hergang uneinig – auch die Justiz. Das Landesgericht Wiener Neustadt hat gegen den eingebrachten Strafantrag wegen „grob fahrlässiger Tötung“ Beschwerde eingelegt.

„Nach den Ermittlungsergebnissen und der vorliegenden Sachlage könnte es genau so gut das Verbrechen des Mordes gewesen sein“, heißt es vonseiten des Gerichts. Daher wäre ein Geschworenengericht und nicht ein Einzelrichter für die Klärung des Sachverhaltes zuständig. Nachdem das Landesgericht am 28. Dezember über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft ein „Unzuständigkeitsurteil“ gefällt hat, liegt der Ball nun beim Oberlandesgericht Wien. Dort muss nun über die Art der Anklage entschieden werden.

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Zigaretten

Es war am 13. August 2019, als der Wiener Polizist Andreas L. und seine Frau Marion mit Bekannten auf dem Campingplatz in Neusiedl bei Pernitz zu späterer Stunde feierten. Das Paar war oft auf dem Campingplatz. Laut Zeugen soll es dabei im angeheiterten Zustand im Lokal des Campingbetriebes zu einer handfesten verbalen Auseinandersetzung der Ehepartner gekommen sein.

Kurz vor 21.40 Uhr soll die Frau Zigaretten von einem Automaten holen gegangen sein. Anwesende Zeugen gaben später bei der Einvernahme an, das Aufheulen eines Motors vernommen zu haben. Wenig später fand man den leblosen Polizisten in der Wiese liegend. Er war vom Auto seiner Frau überrollt und getötet worden. Alle Wiederbelebungsmaßnahmen nutzten nichts mehr.

Marion L. gab im Zuge der Ermittlungen an, ihren Mann nicht gesehen und nur das „Überrollen eines Gegenstandes“ gespürt zu haben.

Zur Klärung des genauen Hergangs gab die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mehrere Gutachten in Auftrag, unter anderem vom Gerichtsmediziner Wolfgang Denk und einem Verkehrssachverständigen. Auch die kriminaltechnische Untersuchungsstelle der Polizei wurde hinzugezogen.

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Die Ergebnisse sind nicht eindeutig. Laut der Verletzungsmuster an der Leiche könnte der Mann sowohl von hinten, als auch von vorne überfahren worden sein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der 54-jährige im Zuge eines Wendemanövers der Ehefrau von ihr in der Dunkelheit übersehen wurde. Die Verdächtige hatte zum Unfallzeitpunkt knapp ein Promille Alkohol im Blut. Die Staatsanwaltschaft erkannte jedenfalls keinen Tötungsvorsatz und brachte deshalb am 22. Dezember ein Fahrlässigkeitsdelikt per Strafantrag ein, bestätigt Sprecher Erich Habitzl.

Das Gericht sieht den Sachverhalt anders, sagt Sprecherin Birgit Borns. Auch ein vorsätzlicher Mord sei denkbar. Damit wären Geschworene zu befassen.