Ostumfahrung: Bürgerinitiativen nehmen Gerichtsurteil nicht an
Von Patrick Wammerl
Die Gegner der Ostumfahrung Wiener Neustadt geben nicht auf. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Einwände abgeschmettert und als oberste Instanz den positiven Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Projekt bestätigt hat, bestreiten die Kritiker nun den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Die beiden Bürgerinitiativen „L.A.M.A.“ und „Ostumfahrung - So nicht!“ haben sich einer Aussendung von Montag zur Folge an das Höchstgericht gewandt. Mehr als 3.000 Personen haben bereits die Petition gegen das Bauvorhaben unterschrieben. Der geplante Bau des 4,8 Kilometer langen und etwa 39 Millionen Euro teuren Straßenringes spaltet seit Jahren Befürworter und Gegner.
Land NÖ von Notwendigkeit überzeugt
Das Land NÖ und die Stadt Wiener Neustadt halten trotz des lauter werdenden Protests an dem Bauvorhaben fest. „Dieser Umfahrungsring bringt wesentliche Vorteile für die Stadt Wiener Neustadt, aber auch für die gesamte Region“, begrüßt Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) die Entscheidung. 2022 soll mit dem Bau begonnen werden.
Wenig Freude mit der Entscheidung haben bekanntlich die Bürgerinitiativen, die mit ihren Einsprüchen das Projekt überhaupt erst vor das BVwG gebracht haben. Die Gegner bekritteln, dass für die Straße rund 18 Hektar „wertvolles Ackerland“ vernichtet werden. Mehrere Landwirte weigern sich, ihren Grund freiwillig abzutreten.
Für die Beschwerde beim VfGH haben sich die Bürgerinitiativen um Grünen-Mandatarin Tanja Windbüchler-Souschill und Georg Panovsky nun juristische Unterstützung geholt. Die Rechtsanwälte Wolfram Proksch und Piotr Pyka von der Kanzlei "Ethos.legal" unterstützen den Antrag. „Österreich ist bekanntermaßen negativer Europameister beim Bodenverbrauch und hat eines der dichtesten Straßennetze. Unnötige Straßenbauprojekte tragen leider zu diesem negativen Rekordergebnis bei. Es kann nicht sein, dass wertvolle Ackerflächen für ein Straßenbauprojekt geopfert werden, das keine signifikante Verbesserung der Verkehrssituation mit sich bringt. Wir hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof die verheerende Auswirkung des exzessiven Bodenverbrauchs auf die Umwelt einsieht und derartigen Projekten einen Riegel vorschiebt“, so die Anwälte.
Georg Panovsky dazu: „Wir geben nicht auf. Vom angeblich öffentlichen Interesse ist in der Verhandlung wenig übriggeblieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies selbst in seinem Urteil bestätigt mit den Worten, dass das ,Hauptziel die Erschließung von Gewerbegebieten' sei. Trotzdem wurde der Bau vom Gericht durchgewunken. Deshalb ist nun der Verfassungsgerichtshof am Zug."