NÖ: Demo vor Prozess-Start gegen FPÖ-Landesrat Waldhäusl
Nicht zuletzt wegen einer Kundgebung von „Asylkoordination Österreich“ sind die Sicherheitsvorkehrungen vor dem Landesgericht St. Pölten Mittwochfrüh entsprechend hoch. Die Demonstranten fordern, dass Niederösterreichs FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl entlassen wird.
Unter „Wir wollen Menschlichkeit“-Rufen traf er um kurz nach 9 Uhr vor dem Landesgericht St. Pölten ein. Viel Beachtung schenkte er den etwa 30 Demonstrierenden, die sich für eine menschliche Asylpolitik einsetzen, aber nicht.
Dieser muss sich ab heute vor einem Schöffensenat im Landesgericht dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs wegen nicht gesetzeskonformer Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge in Asylunterkunft Drasenhofen im Jahr 2018 stellen.
Der Prozess gegen Waldhäusl und eine Landesbeamtin ist für mehrere Termine bis in den April anberaumt. Die Vorwürfe stehen in Verbindung mit der Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen im mit Stacheldraht umzäunten Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018. Der Freiheitliche will „darlegen, dass alles rechtens abgelaufen ist“. Vor Prozessbeginn findet die Kundgebung „Waldhäusl entlassen“ statt.
Der Landesrat und die Beamtin sollen laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im November 2018 die Verlegung von zumindest 14 minderjährigen Asylwerbern in ein der Anklage zufolge ungeeignetes Quartier veranlasst haben. Damit seien die Jugendlichen einer „ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen“ worden. Die Betroffenen sollen damit in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt worden sein.
Waldhäusl will in der Schöffenverhandlung darlegen, worauf bei Drasenhofen sein Fokus lag: „Nämlich bei den zwei Säulen 'Hausverstand' und 'Sicherheit'. Sicherheit für alle Beteiligten, sprich für die Bewohner des Asylquartiers, die Mitbewohner, die Betreuer, die Mitarbeiter und auch für die Bevölkerung vor Ort“, hieß es aus dem Büro des Landesrates auf APA-Anfrage. Die 54-jährige Beamtin ist auch wegen Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll.